Polizei: GDP sieht in V-Leute-Gesetzentwurf tiefes Misstrauen

Erstmals will die Bundesregierung den Einsatz von V-Leuten detailliert in einem Gesetz regeln. Doch der Entwurf stößt auf Kritik. Auch bei der Gewerkschaft der Polizei.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hamburg hat den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Einsatz von V-Leuten kritisiert. Der Gesetzentwurf spreche dafür, „dass der Polizei ein grundlegendes Misstrauen entgegengebracht wird“, sagte GdP-Landesvize Lars Osburg am Freitag. „Dies untergräbt nicht nur die Moral unserer Einsatzkräfte, sondern zeichnet einmal mehr erneut ein bedenkliches Bild des Verhältnisses zwischen Politik und Polizei.“ Ähnlich hatte sich schon Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch geäußert.

In dem Gesetzentwurf werden erstmals detaillierte Regelungen zum Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen (V-Personen) der Polizei in kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen festgeschrieben. Vorgesehen ist, dass wie bei anderen verdeckten Maßnahmen in Zukunft auch der Einsatz von V-Personen „einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen“ müsse. Konkrete Vorgaben enthält der Entwurf auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler oder V-Leute Menschen aus dem kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.

Osburg betonte, dass die Polizei bei Einsätzen von V-Leuten in der Vergangenheit stets besonnen und professionell gehandelt habe. Die Entwicklung der von Misstrauen gegenüber der Polizei geprägten Gesetzgebung nehme die Gewerkschaft „mit großer Sorge zur Kenntnis“.

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