Covid-19: Verfassungsgericht verhandelt AfD-Antrag zu Corona-Maßnahmen

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt demnächst einen Antrag der AfD-Fraktion im Landtag gegen eine der Thüringer Corona-Schutzverordnungen. Konkret geht es um die Verordnung vom 21. Januar 2022 und dabei unter anderem um die Anordnung von Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Personen, teilte das Verfassungsgericht am Mittwoch in Weimar mit. In dem Normenkontrollverfahren beantragt die AfD-Fraktion die Feststellung, dass diese Regelungen gegen die Thüringer Verfassung verstoßen und nichtig sind. Der Termin zur mündlichen und öffentlichen Verhandlung dazu wurde für den 21. April festgelegt. 

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt demnächst einen Antrag der AfD-Fraktion im Landtag gegen eine der Thüringer Corona-Schutzverordnungen. Konkret geht es um die Verordnung vom 21. Januar 2022 und dabei unter anderem um die Anordnung von Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Personen, teilte das Verfassungsgericht am Mittwoch in Weimar mit. In dem Normenkontrollverfahren beantragt die AfD-Fraktion die Feststellung, dass diese Regelungen gegen die Thüringer Verfassung verstoßen und nichtig sind. Der Termin zur mündlichen und öffentlichen Verhandlung dazu wurde für den 21. April festgelegt. 

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