Gericht lehnt Eilantrag gegen Lokführer-Streik ab – Bahn geht in Berufung

Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat am Montagabend grünes Licht für einen Streik der Lokführer der Deutschen Bahn gegeben. Das Gericht lehnte einen Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den neuerlichen Arbeitskampf ab und stufte den Streik als zulässig ein. Die Deutsche Bahn kündigte daraufhin an, in Berufung zu gehen. 

„Die DB wird nun in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen lassen“, hieß es in einer Erklärung des Konzerns. „Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um den Wellenstreik noch zu stoppen.“  

Der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky erklärte nach der Entscheidung: „Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiter zu verfolgen.“ Die Lokführergewerkschaft hoffe nun, „dass das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit unserer Arbeitskampfmaßnahmen bestätigt“, betonte er.

Die GDL hatte am Sonntag mit vergleichsweise kurzer Vorlaufzeit zu einem 24-stündigen Streik im Personenverkehr aufgerufen, der am Dienstag um 02.00 Uhr beginnen soll.

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