79-Jährige soll nach Mord an schlafendem Ehemann in Hessen in Psychiatrie

In einem Prozess um einen Mord an ihrem schlafenden Ehemann mit mehreren Messern und Hämmern hat das Landgericht im hessischen Hanau die Angeklagte freigesprochen. Die 79-Jährige solle aber dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. 

Die Richter sahen es in ihrem Urteil vom Dienstag als erwiesen an, dass die Frau ihren Mann im Mai im gemeinsamen Wohnhaus in Hasselroth mit mehreren Brot- und Küchenmessern getötet hatte. Darüber hinaus nutzte sie unter anderem einen anderthalb Kilogramm schweren Hammer und zwei jeweils 200 Gramm schwere Schlosserhämmer.

Zunächst schlug sie dem Mann mit den Hämmern auf den Kopf und ins Gesicht. Anschließend schnitt sie ihm mit den Messern in den Hals und in die Brust. Der Mann erlitt 15 Verletzungen durch stumpfe Gewalt, zwei Stichverletzungen an der Brust sowie mehrere Schnittverletzungen an Hals und Händen.

Ein Durchstich an der rechten Lunge führte zum Einatmen von Blut, woran der Mann schließlich starb. Wegen einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung galt die 79-Jährige dem Gericht aber als nicht schuldfähig. Deswegen wurde sie freigesprochen und stattdessen ihre dauerhafte Unterbringung angeordnet.

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