Eine Frau soll ihr Frischgeborenes auf einem Balkon alleine gelassen haben. Sie ist psychisch krank. Ein Gutachter hat nun dargelegt, was das für die Schuldfähigkeit der 40-Jährigen bedeutet.
Eine Frau, die direkt nach einer Hausgeburt das Frischgeborene auf einem Balkon stundenlang allein gelassen haben soll, ist nach Auffassung eines psychiatrischen Gutachters schuldunfähig. Aufgrund ihrer chronischen psychischen Erkrankung sei die Beschuldigte nicht fähig, das Unrecht einer Handlung zu erkennen, sagte Georg Stolpmann, Neurologe und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, am Mittwoch vor dem Landgericht Erfurt. Dort läuft ein Sicherungsverfahren gegen die Frau aus Gotha. Dabei soll geklärt werden, ob die 40-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit ist und daher in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden soll.
Ein erhöhtes Risiko dafür, dass die Beschuldigte künftig für andere Menschen gefährlich werden könne, bewertete der Fachmann als gering. Höher sei das Risiko, dass sich die Frau selbst etwas antue, sollte sie nicht behandelt werden. Die Beschuldigte nimmt keine Medikamente, obwohl Experten dies empfehlen.
Die Beschuldigte soll im Juli 2019 allein in ihrer Wohnung einen Jungen zur Welt gebracht haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sei eine Nachbarin durch das Weinen des Babys auf das auf dem Balkon abgelegte Neugeborene aufmerksam geworden. Im Krankenhaus stellten Mediziner fest, dass das Kind stark unterkühlt war und einen Infekt hatte. Das Kind sei durch die Unterversorgung in konkrete Lebensgefahr geraten, das habe die Mutter billigend in Kauf genommen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten daher unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.