Das Gesetz zur kontrollierten Freigabe von Cannabis tritt an diesem Montag in Kraft. Aus den CDU-geführten Ministerien in Wiesbaden kommt scharfe Kritik, auch wegen befürchteter Gesundheitsgefahren.
Vor der Teil-Legalisierung von Cannabis ab 1. April warnt das hessische Gesundheitsministerium „eindringlich vor möglichen Gefahren für die Gesundheit“. Dies gelte vor allem für Jugendliche und junge Erwachsene, erklärte Ministerin Diana Stolz (CDU) auf Anfrage in Wiesbaden. „Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April werden die erheblichen gesundheitlichen Risiken, besonders für Heranwachsende, ignoriert“, kritisierte die Ministerin.
Das Ministerium setze auf Aufklärung und Prävention. „Dazu werden wir zeitnah Expertinnen und Experten zu einem Runden Tisch einladen, um gemeinsam eine Strategie zu entwickeln, wie in die vulnerablen Zielgruppen, also gerade in Richtung Jugendlicher und junger Erwachsener, informiert und aufgeklärt werden kann.“ Die gesundheitspolitische Schwerpunktsetzung des Bundes könne sie nicht nachvollziehen, erklärte Stolz.
Auch aus dem CDU-geführten Innenministerium kommt Kritik. Die Vorlaufzeit sei äußerst knapp, erklärte Minister Roman Poseck auf Anfrage. Hessen werde das Gesetz rechtstreu anwenden, daneben komme es darauf an, negative Auswirkungen zu begrenzen – etwa zusätzlichen Aufwand für die beteiligten Behörden so gering wie möglich zu halten. Die Polizei in Hessen habe sich auf die Gesetzesänderung im Betäubungsmittelrecht vorbereitet. „Grundsätzlich ist nicht mit einer Entlastung, sondern weiterhin mit einem hohen Aufwand für die Polizei zu rechnen. Die Novellierungen führen vermutlich zu einem erheblichen behördlichen Kontrollaufwand und zu zahlreichen neuen Streitfragen“, erklärte Poseck.
Der Bundesrat hatte am 22. März das neue Cannabisgesetz der Ampel-Koalition passieren lassen. Das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelte Gesetz stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Es erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum.