Oberlandesgericht München verurteilt PKK-Gebietsleiter zu Haftstrafe

Das Oberlandesgericht München hat einen Unterstützer der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Haftstrafe verurteilt. Tahir K. soll wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, wie das Gericht am Freitag urteilte.

Der Senat sah es einem Gerichtssprecher zufolge nach einer 15-tägigen Hauptverhandlung als erwiesen an, dass der Angeklagte als sogenannter Kader für die PKK tätig war. Demnach erfuhr K. als Heranwachsender Gewalt durch das türkische Militär. Sein Bruder und weitere Familienmitglieder seien getötet worden. Er selbst habe sich über zwei Monate in türkischer Haft befunden und sei gefoltert worden.

Der als anerkannter Asylbewerber nach Deutschland gekommene K. war nach Feststellungen des Gerichts von Juli 2021 bis Dezember 2022 für die PKK Gebietsverantwortlicher für das Gebiet Nürnberg und zudem Regionalverantwortlicher für die PKK-Region Bayern. Er habe in dieser Funktion insbesondere Spendensammlungen organisiert und die Spenden an die Europaführung der PKK weiterleiten lassen.

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