Karlsruhe entscheidet über Beschwerde von früherem Frankfurter Oberbürgermeister

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Freitag (09.30 Uhr) seine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des früheren Oberbürgermeisters von Frankfurt am Main, Peter Feldmann. Der ehemalige SPD-Politiker wehrt sich gegen ein Urteil des Landgerichts, das ihn wegen Vorteilsnahme zu einer Geldstrafe verurteilte, und gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der seine Revision gegen das Urteil verwarf. Feldmann war von 2012 bis 2022 Oberbürgermeister. (Az. 2 BvR 130/24)

Bei einem Bürgerentscheid im November 2022 wurde er abgewählt. Das Urteil des Landgerichts folgte einen Monat später. Es stellte fest, dass eine Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) für Feldmann Wahlkampfspenden eingeworben habe. Im Gegenzug habe er sich dem Verband gegenüber „wohlwollend“ verhalten sollen. Außerdem sei seine spätere Ehefrau in einer AWO-Kita angestellt worden und habe ohne sachlichen Grund ein übertarifliches Gehalt bekommen.

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