Die erste Stufe des Dieselfahrverbots in der Münchner Innenstadt hatte heftige Debatten ausgelöst. Von einer Verschärfung sah die Stadt ab. Wieder ein Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Der Streit um eine mögliche Ausweitung des Dieselfahrverbots in München wird am Donnerstag (10.00 Uhr) vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) wollen mit ihrer Klage erreichen, dass die Landeshauptstadt eine ursprünglich geplante Verschärfung der Fahrverbote auf dem und innerhalb des Mittleren Rings umsetzt.
Seit Februar 2023 dürfen Diesel-Fahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen nicht mehr in die entsprechende Umweltzone in der Münchner Innenstadt fahren. Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot für die betreffenden Teile Münchens ab Oktober auch auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen. Dies war Teil eines im vergangenen Jahr geschlossenen Vergleichs der Stadt mit der DUH und dem VCD, der Klagen wegen der Überschreitung von Grenzwerten beendet hatte.
Der Stadtrat hatte die Pläne im September aber teils zeitlich nach hinten verschoben, teils ganz aufgehoben. Als Begründung wurde damals angeführt, die erste, seit Februar 2023 geltende Stufe des Verbots werde laut Prognosen ausreichen, um die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Laut vorläufigen Daten des Landesamts für Umwelt war der Grenzwert an der Messstation an der Landshuter Allee am Mittleren Ring im Jahr 2023 im Schnitt allerdings – wie in den Jahren zuvor – gerissen worden.
Am Mittwoch hatte die Umwelthilfe noch einmal neue Vorwürfe insbesondere gegen die Staatsregierung und die Regierung von Oberbayern erhoben: Mit der jahrelangen Ablehnung von Dieselfahrverboten hätten sich Umweltministerium und Bezirksregierung bewusst über die inhaltliche und rechtliche Einschätzung von Experten in der Regierung von Oberbayern hinweggesetzt. Die DUH legte dazu nun zahlreiche Auszüge aus Akten vor, die sie nach eigener Aussage nach langem Streit von der Bezirksregierung erhalten hatte. Darin finden sich einige sehr klare Stellungnahmen der Regierungsfachleute, in denen diese aus rechtlichen und inhaltlichen Gründen früh und wiederholt auf ein Dieselfahrverbot drangen.
„Aus fachlicher und rechtlicher Sicht“ halte man bei der Fortschreibung des Münchner Luftreinhalteplans ein Zufahrtsverbot für Diesel-Fahrzeuge in bestimmte Zonen „für geboten und zulässig, insbesondere verhältnismäßig“, hieß es demnach schon 2016 in einem Schreiben von Umweltexperten der Bezirksregierung an die Regierungspräsidentin. Die Warnungen der Bezirksregierungsbeamten vor aus ihrer Sicht rechtswidrigem Verhalten gipfelten am Ende sogar darin, dass ein Sachgebietsleiter eine sogenannte Remonstration einlegte – also höchst formal Einwände gegen eine Absage an Dieselfahrverbote erhob.
Der politische und juristische Streit um die Luftqualität in München tobt schon viele Jahre. Hintergrund ist, dass an einzelnen Messstellen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) jahrelang deutlich überschritten wurden. Deshalb zog die DUH wiederholt vor Gericht, um wirksame Maßnahmen für eine Verbesserung der Luftqualität zu erzwingen.