Prozess: OVG setzt Verhandlung im Streit AfD fort

Nach einer Marathonsitzung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Dienstag noch keine Entscheidung getroffen. Deshalb wird das AfD-Verfahren am zweiten Prozesstag fortgesetzt.

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen setzt die Berufungsverhandlung im Streit der AfD mit dem Verfassungsschutz am Mittwoch (9.00 Uhr) fort. Am ersten Prozesstag am Dienstag hatte die AfD mit zahlreichen Beweis- und Befangenheitsanträgen sowie dem Wunsch, die Öffentlichkeit auszuschließen, den Start der mündlichen Verhandlung um rund vier Stunden verzögert. Der 5. Senat des OVG mit Sitz in Münster tagte mit Vertretern der Partei und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in Anwesenheit von rund 100 Journalisten und zahlreichen Zuhörern bis in den Abend hinein, ohne dass abschließend beraten und ein Urteil verkündet wurde.

Das OVG soll klären, ob ein Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das BfV mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Sicht im Jahr 2022 bestätigt. Entsprechend dürfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.

Ob es am Mittwoch ein Urteil geben wird oder ob neue Sitzungstermine gesucht werden müssen, war am Ende des ersten Verhandlungstags noch offen. Der Anwalt der AfD kündigte an, noch weitere Beweisanträge stellen zu wollen. Vorbereitet seien rund 210, sagte er kurz vor der Unterbrechung der mündlichen Verhandlung am Dienstagabend.

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch äußerte sich in einer Verhandlungspause gegenüber Journalisten. Prognosen über den Ausgang des Verfahrens zu treffen, sei noch zu früh, aber „aus meiner Sicht, ich war ja auch in Köln dabei, unterscheidet sich dieses Gericht sehr wohltuend von dem Kölner Gericht“. Befangenheitsanträge gehörten zum Standardprozedere, fügte Reusch hinzu. Er sagte: „Um uns diese Rüge für die Revision im Fall eines Falles zu erhalten, mussten wir das jetzt erneuern. Das ist ganz einfache Prozesstaktik und ist kein Ausdruck eines speziellen Misstrauens gegenüber diesem Gericht.“

Mitteilung des OVG

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