Die AfD hat sich im Berufungsverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz bemüht, die aktuelle Einschätzung des Bundesamtes zu der Partei in den Fokus zu rücken. Die Anwälte beantragten, mehrere leitende Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes dazu als Zeugen zu befragen. Gegenstand des Verfahrens am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ist die vom Kölner Verwaltungsgericht bestätigte Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
Die AfD hat sich im Berufungsverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz bemüht, die aktuelle Einschätzung des Bundesamtes zu der Partei in den Fokus zu rücken. Die Anwälte beantragten, mehrere leitende Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes dazu als Zeugen zu befragen. Gegenstand des Verfahrens am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ist die vom Kölner Verwaltungsgericht bestätigte Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
Ein Anwalt des Verfassungsschutzes merkte an, die umständliche Art und Weise, wie die Klägerin ihre Anträge stelle, diene „ausschließlich der Prozessverschleppung“.
Das BfV hatte die AfD im März 2021 zum Verdachtsfall erklärt, was eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlaubt. 2022 hatte das Kölner Verwaltungsgericht diese Einschätzung bestätigt.