Prozess: Angeklagter im „Karnevalsmord“ wehrt sich mit Revision

Der im Fall des sogenannten Kölner Karnevalsmords von 1988 verurteilte Mann wehrt sich juristisch gegen die Entscheidung des Kölner Landgerichts. Über seinen Verteidiger sei Revision eingelegt worden, teilte das Gericht am Dienstag auf Anfrage mit. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Der im Fall des sogenannten Kölner Karnevalsmords von 1988 verurteilte Mann wehrt sich juristisch gegen die Entscheidung des Kölner Landgerichts. Über seinen Verteidiger sei Revision eingelegt worden, teilte das Gericht am Dienstag auf Anfrage mit. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

In dem Prozess war am vergangenen Freitag ein 57-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Laut Urteil hatte er in der Nacht zum Karnevalssonntag 1988 eine junge Frau in der Kölner Altstadt getötet. „Wir sind überzeugt davon, dass Sie vor 36 Jahren den Mord begangen haben“, hatte die Vorsitzende Richterin bekräftigt.

Der Mann hatte die Tat im Prozess bestritten. Sein Verteidiger hatte die Revision bereits angekündigt.

Der Fall war lange Zeit als „Cold Case“ behandelt worden. Über Jahre hinweg galt er als unaufgeklärt. Auf die Spur des Angeklagten kamen die Ermittler schließlich durch einen Zuschauerhinweis nach der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“.

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