Geldstrafe: DFB-Sportgericht verhandelt Darmstadt-Einspruch am 8. März

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verhandelt am 8. März mündlich über den Einspruch des Bundesligisten SV Darmstadt 98 gegen eine Geldstrafe in Höhe von 43.000 Euro. Die Hessen waren aus grundsätzlichen Erwägungen in die Berufung gegen das Urteil gegangen, um eine Diskussion über eine Reform des DFB-Strafenkataloges bei Pyro-Vergehen der Fans in Gang zu setzen.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verhandelt am 8. März mündlich über den Einspruch des Bundesligisten SV Darmstadt 98 gegen eine Geldstrafe in Höhe von 43.000 Euro. Die Hessen waren aus grundsätzlichen Erwägungen in die Berufung gegen das Urteil gegangen, um eine Diskussion über eine Reform des DFB-Strafenkataloges bei Pyro-Vergehen der Fans in Gang zu setzen.

Nach Ansicht des Darmstädter Präsidiums erfüllen die verhängten Strafen „nicht den ursprünglich in den Richtlinien des DFB-Kontrollausschusses festgehaltenen und damit angedachten Sinn und Zweck“. Konkret geht es um Vorfälle in den Bundesligaspielen beim VfB Stuttgart am 23. September 2023 und gegen RB Leipzig am 21. Oktober 2023.

DFB-Mitteilung

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