Solarstrom selbst produzieren: Balkonkraftwerk in der Mietwohnung: Die aktuellen Regeln für Mieter

Mit einem Balkonkraftwerk die Stromkosten in der Mietwohnung senken, das klingt verlockend. Viele scheuen aber das Labyrinth rund um das Thema Legitimation. Was dürfen Mieter, und wo können Vermieter noch reinreden?

Balkonkraftwerke in der Mietwohnung sind auf dem Vormarsch. Immer mehr Mieter möchten eigenen, sauberen Strom aus Solarenergie produzieren und die Stromrechnung reduzieren. Das lohnt sich vor allem in Zeiten erhöhter Nebenkosten. Wer im Homeoffice arbeitet, kann ein Lied davon singen – Strom wird immer teurer. Ein Balkonkraftwerk ist in der Anschaffung zwar kostspielig, rechnet sich aber mit der Zeit. 

Vor allem für Mieter mit einem Balkon bergen eigene Heimkraftwerke Potenzial. Je nach Ausrichtung des Balkons und Leistung der Anlage lassen sich einige Euro bei der Stromrechnung einsparen. Aber dürfen Mieter einfach ein Balkonkraftwerk in der Mietwohnung installieren? Wir geben Antwort.

Angepasste Regeln 2024

Bereits 2023 hat die Bundesregierung beschlossen, die Montage von Balkonkraftwerken für Mieter zu vereinfachen. Immerhin dient das auch den Zielen des Landes, die alternative Stromerzeugung weiter auszubauen. Die Befürwortung eines Rechtsanspruchs auf die Installation einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Balkon in Mietshäusern liegt vonseiten der Regierung längst vor. Die gesetzliche Umsetzung lässt aber noch etwas auf sich warten und erfolgt voraussichtlich im zweiten Quartal 2024. Was dürfen Mieter aktuell bereits, und was ist in naher Zukunft erlaubt?

Balkonkraftwerk statisch geprüften Halterungen gesucht?
Hier geht’s zum Angebot bei kleineskraftwerk.de

Worauf Mieter achten müssen

Bisher sind die Vorgaben bei der Montage eines Balkonkraftwerks in der Mietwohnung noch etwas undurchsichtig. Generell dürfen Mieter kleine Anlagen in Betrieb nehmen, es gibt aber zahlreiche Regeln und viel Potenzial für Verstöße und Konflikte. Der Vermieter hat in einigen Fällen noch das Recht, zu intervenieren. Darum sollten sich Mieter vor der Installation lieber absichern und einige Punkte beachten:

Das Balkonkraftwerk muss bei der Bundesnetzagentur und im Marktstammdatenregister angemeldet werden.Mieter dürfen nur maximal 600 Watt Solarstrom in das Hausnetz einspeisen. In naher Zukunft wird die Menge auf 800 Watt erhöht.Eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vom Vermieter für die Montage eines Balkonkraftwerks inklusive neuer Steckdosen und Stromzähler ist derzeit noch sinnvoll. 

Voraussetzungen zur Installation eines Balkonkraftwerks in der Mietwohnung

An sich ist die Montage und Nutzung eines Balkonkraftwerks für jeden in Deutschland erlaubt. Dabei gibt es allerdings einiges zu berücksichtigen. Um bürokratische Hürden zu umgehen und die Verwendung einer Mini-Photovoltaikanlage so einfach wie möglich zu machen, sollten Mieter einen Bogen um die EEG-Einspeisevergütung machen. Das bedeutet, dass die aus dem Balkonkraftwerk gewonnene Energie ausschließlich ins eigene Hausnetz gespeist wird und aktuell 600 Watt nicht übersteigt. Damit entfällt auch die Beauftragung eines Elektrikers, denn diese Anlagen dürfen Mieter selbst anschließen. Oft müssen vor allem in alten Mietwohnungen neue digitale Stromzähler eingebaut werden. Dafür ist die Bundesnetzagentur verantwortlich. Es ist sinnvoll, bei der Anmeldung des Kraftwerks bei der Agentur direkt einen Stromzähler mit Rücklaufsperre zu beantragen, da künftig größere Mengen an Strom ins Netz eingespeist werden dürfen.

Der Mietvertrag – genau hinschauen

Vor der Installation eines Balkonkraftwerks sollten Mieter das Kleingedruckte im Mietvertrag lesen. Denn hier sind oft bereits zahlreiche Vorgaben verankert. Vor allem in Sachen Montage sollte genau hingeschaut werden: Darf der Mieter etwas dauerhaft am Geländer des Balkons befestigen oder an der Außenwand montieren? Und worauf ist dabei zu achten? Werden Gemeinschaftsflächen wie das Dach zur Montage genutzt, ist unbedingt die Einwilligung des Vermieters einzuholen. Steht im Mietvertrag nichts dergleichen, ist es dennoch ratsam, den Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Dabei können auch weitere Fragen geklärt werden:

Welche Dokumente sollen vorgelegt werden (Nachweis zur Anmeldung beim Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister, CE-Kennzeichen der Anlage, Haftpflichtversicherung)?Ist die Balkonrüstung tragfähig für das Balkonkraftwerk?Müssen ein zusätzlicher Wieland-Stecker und ein neuer Stromzähler verbaut werden?Stört die Anlage optisch nicht?Ist das Kraftwerk vollständig rückbaubar, ohne Schäden an Balkon oder Fassade zu hinterlassen?

Noch dieses Jahr soll das Recht auf ein Balkonkraftwerk in die privilegierten Maßnahmen im Mietrecht aufgenommen werden. Das bedeutet, dass Vermieter solch eine Anlage nicht mehr grundsätzlich verbieten können. Eine fachgerechte Montage ist dafür aber Grundvoraussetzung. Ein gründlicher Blick in den Mietvertrag und ein Gespräch mit dem Vermieter sind auch künftig noch sinnvoll, um Konflikte zu vermeiden.

Balkonkraftwerk-Set mit Wechselrichter gesucht? 
Hier geht’s zum Angebot bei ebay.de

Weitere Anforderungen

Bei der Installation eines Balkonkraftwerks in der Mietwohnung muss die VDE-Norm für steckerfertige PV-Anlagen eingehalten werden. Darin ist zum einen enthalten, dass der Wechselrichter aktuell noch auf 600 Watt beschränkt sein muss. Bald darf dieser sogar eine Leistung von 800 Watt erzielen. Darum ist es sinnvoll, schon jetzt Anlagen mit einem Wechselrichter zu kaufen, der sich von 600 auf 800 Watt upgraden lässt. Zum anderen ist in der Norm festgeschrieben, dass der Anschluss eines Balkonkraftwerks über eine Wieland-Einspeisesteckdose erfolgen muss. Aktuell werden aber bereits vielfach die üblichen Schuko-Steckeranschlüsse verwendet. Auch hierbei will die Bundesregierung nachjustieren und diese künftig legalisieren. Ein Schuko-Anschluss gilt als sicher, demnach ist keine zusätzliche Elektrofachkraft nötig. 

Balkonkraftwerke – eine lohnenswerte Investition

Vor allem hinsichtlich der neuen, angepassten Regeln wird es immer einfacher, ein Balkonkraftwerk zu installieren und zu Hause eigenen Strom zu produzieren. Es gibt zahlreiche fertige Steckersolargeräte, die einfach nur an der Balkonbrüstung installiert werden müssen und nach dem Einstecken sauberen Solarstrom ins Heimnetz einspeisen. Wie viel Einsparpotenzial eine Solaranlage allerdings wirklich bietet, ist abhängig von ein paar Faktoren. Dazu gehören zum Beispiel die Ausrichtung des Balkons, die Anzahl der Sonnenstunden, die Leistung des Geräts und der Verbrauch des Haushalts. Bei einer Optimierung all dieser Faktoren kann die Ersparnis groß sein und die Anschaffungskosten des Balkonkraftwerks haben sich zügig amortisiert.

Dieser Artikel enthält sogenannte Affiliate-Links. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Verwandte Beiträge