Zunächst ausgeschlossen, kann die frühere schleswig-holsteinische AfD-Landesvorsitzende nun doch weiter Parteimitglied bleiben. Im Streit um den Ausschluss gibt die Partei nach – gezwungenermaßen.
Im Streit um den Parteiausschluss der früheren schleswig-holsteinischen AfD-Landesvorsitzenden Doris von Sayn-Wittgenstein wegen rechtsextremer Kontakte hat der Bundesvorstand der AfD seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin zurückgezogen. Damit bleibt Sayn-Wittgenstein ordentliches Parteimitglied, sagte ein Sprecher des Bundesverbands am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte das Nachrichtenportal „The Pioneer“ darüber berichtet.
Die AfD hatte der 69-Jährigen 2019 eine Fördermitgliedschaft in einem rechtsextremen Verein vorgeworfen und sie aus Partei und Fraktion ausgeschlossen. Dagegen hatte Sayn-Wittgenstein erfolgreich vor dem Landgericht Berlin geklagt, das formale Fehler in dem Verfahren bemängelt hatte. Der Bundesvorstand legte daraufhin Berufung gegen die Entscheidung vor dem Kammergericht Berlin ein.
Nach einem sogenannten Hinweisbeschluss des Berliner Gerichts habe man die Berufung in der vergangenen Woche wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückgezogen, sagte der Parteisprecher. Als ordentliches Parteimitglied könne Sayn-Wittgenstein wieder für Ämter kandidieren. Inzwischen sei sie aber nicht mehr in Schleswig-Holstein, sondern im Kreisverband Rhein-Neckar in Baden-Württemberg organisiert.