Hat ein Ehepaar den Tod des Mannes auf der Ostsee vorgetäuscht, um mehrere Millionen von Versicherungen zu erhalten? Der Fall wird nun erneut in Kiel verhandelt.
Der Fall um einen vorgetäuschten Tod durch Ertrinken in der Ostsee kommt im März erneut vor Gericht. Drei Jahre nach dem Urteil vor dem Landgericht Kiel wegen versuchten Versicherungsbetruges muss sich ein Ehepaar nun erneut vor dem Gericht verantworten, wie die Staatsanwaltschaft in Kiel mitteilte.
Das Ehepaar soll im Sommer 2018 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen. Dabei hatte sich der Mann monatelang in Hamburg und auch bei seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt versteckt. Zur Auszahlung kam es nicht.
Das Landgericht Kiel hatte den heute 55 Jahre alten Mann und dessen gleichaltrige Ehefrau im Februar 2021 wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie einem Jahr verurteilt.
In 13 weiteren Fällen – also dem versuchten Betrug von anderen Versicherungen – wurden die Angeklagten freigesprochen. Sie hätten hier ohne weitere Schritte wie der Vorlage einer Sterbeurkunde nicht mit Auszahlungen rechnen können, argumentierte das Gericht. Daher sei es bei straflosen Vorbereitungshandlungen geblieben.
Diese Freisprüche aber hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig aufgehoben. Er beanstandete, dass das Gericht nicht geprüft habe, ob die Angeklagten sich stattdessen wegen Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug oder wegen des betrügerischen Abschlusses der Versicherungsverträge strafbar gemacht hatten.
Der Prozess wird deshalb nun am 1. März neu aufgerollt, es sind zehn Termine angesetzt. Der letzte ist bislang für den 5. Mai geplant.