Polizei: Weniger Verfahren zu Gewalthandlungen von Polizisten

Braucht Sachsen-Anhalt einen unabhängigen Polizeibeauftragten? Das fordern die Grünen im Landtag.

In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen mutmaßlich unrechtmäßiger Gewalthandlungen gesunken. 2023 gab es im Land 63 solcher Verfahren, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel (Grüne) hervorgeht. Diese hätten sich gegen 116 Beschuldigte gerichtet. Im Jahr zuvor waren es 101 Ermittlungsverfahren gegen 187 Beschuldigte gewesen, 2021 waren es 88 Verfahren und 145 Beschuldigte.

Der Grünen-Politiker sagte, Betroffene von unrechtmäßiger Polizeigewalt könnten nur in sehr wenigen Ausnahmefällen auf eine juristische Ahndung bauen. Nötig seien strukturelle Verbesserungen. „Gerade weil Polizistinnen und Polizisten zum Einsatz von Gewalt in engen Grenzen befugt sind, muss jedem Verdacht unrechtmäßiger Gewalt umfassend nachgegangen werden“, sagte Striegel der dpa. Dafür müsse es auch Polizisten leichter gemacht werden, einen Verdacht auf unrechtmäßige Polizeigewalt zu äußern. Die Grünen setzen dazu auf einen unabhängigen Polizeibeauftragten. „Die Einführung eines solchen Amtes wird in Sachsen-Anhalt durch die Koalition aus CDU, SPD, FDP seit Jahren verschleppt.“

Antworten auf Kleine Anfrage

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