Im Zusammenhang mit „NSU 2.0“-Drohschreiben war eine polizeiinterne Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten aufgeflogen. Daraufhin wurden fünf Disziplinarverfahren eingeleitet – die weiter andauern.
Nach der Einstellung zweier Strafverfahren gegen eine Polizistin und einen Polizisten im „NSU 2.0″-Komplex laufen gegen beide nach wie vor Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit einer Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten. „Gegen die Beamtin und den Beamten sowie drei weitere Beamte sind derzeit Disziplinarverfahren anhängig, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Beteiligung an der rechtsextremen Chatgruppe „Itiotentreff“ geführt werden“, teilte das Innenministerium in Wiesbaden auf Anfrage mit. Die Disziplinarverfahren sind aufgrund des in gleicher Sache laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt, erläuterte das Ministerium.
Von den fünf betroffenen Beamtinnen und Beamten versehe derzeit keiner aktiv Dienst. Die Disziplinarverfahren werden nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens fortgesetzt, wie das Ministerium erläuterte. Sie waren zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 eingeleitet worden.
Vor einigen Jahren waren rechtsextreme Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ an zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens versendet worden, vor allem an Frauen. Ermittlungen in dem Komplex, die sich gegen einen Polizisten und eine Polizistin des 1. Polizeireviers Frankfurt richteten, wurden im Dezember 2023 eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht habe nicht begründet werden können. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Bei den Ermittlungen ging es um das erste Schreiben der Serie, das im August 2018 per Fax bei der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz einging. Es enthielt persönliche Daten, die nicht öffentlich zugänglich waren und unbefugt von einem Dienstcomputer im 1. Frankfurter Polizeirevier abgefragt worden waren.
Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu der illegalen Datenabfrage war eine Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten innerhalb des Polizeireviers aufgedeckt worden. Der Fall liegt aktuell zur Prüfung beim Oberlandesgericht Frankfurt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem das Landgericht kein Hauptverfahren eröffnen wollte.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht im Fall der fünf Polizisten davon aus, dass in der Gruppe Inhalte im strafrechtlichen Sinn verbreitet worden waren. Nach früheren Angaben wurden unter anderem Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocaust geteilt.