Migration: Verpflichtende Arbeit für Asylsuchende: Pilotprojekt

Im Thüringer Saale-Orla-Kreis sollen Geflüchtete vier Stunden täglich arbeiten – diese Pläne haben für Diskussionen gesorgt. In Sachsen bereitet ein Landkreis bereits ein ähnliches Projekt vor.

Der Landkreis Bautzen will Geflüchtete künftig zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichten. Ein entsprechendes Pilotprojekt werde durch das Ausländeramt seit Januar vorbereitet, teilte der Landkreis mit. Im Verfahren befindliche und geduldete Asylsuchende sollen demnach zu Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern verpflichtet werden. Ähnliche Projekte gebe es bereits in den Gemeinschaftsunterkünften. „Nun sollen gemeinsam mit interessierten Kommunen neue Einsatzfelder geschaffen werden“, heißt es in der Mitteilung.

Möglich sei dies durch das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz, durch das jetzt die rechtliche Möglichkeit bestehe, entsprechende Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Bis zur Umsetzung sind laut Landkreis noch zahlreiche Fragen zu klären, ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor. Das Rückführungsverbesserungsgesetz wurde Anfang Februar vom Bundesrat gebilligt. Es umfasst rund 40 Einzelmaßnahmen, unter anderem zu Abschiebeverfahren und Ausreisepflicht von Menschen ohne Bleiberecht.

Der Sächsische Landkreistag begrüßt die Möglichkeiten durch das neue Gesetz. Man freue sich über die Erleichterungen, teilte Referent Benjamin Lange auf Anfrage mit. „Die sächsischen Landkreise haben sich stets für die Möglichkeit ausgesprochen, Asylbewerber zur Arbeit heranzuziehen. Dies steigert aus unserer Sicht einerseits die Integration und kann andererseits die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich verbessern.“

Kritisch sieht die Arbeitsgelegenheiten der Sächsische Flüchtlingsrat. „Diese Jobs sind nicht wirklich dienlich für den Einstieg in den Arbeitsmarkt“, sagte Sprecher Dave Schmidtke. Eine Qualifizierung finde nicht statt, es bestehe kein Zusammenhang mit bisheriger Arbeitserfahrung oder Ausbildung. Zudem würden die bestehenden Angebote bereits jetzt angenommen, es mangele nicht an Motivation. „Hier werden Stereotype bedient, dass die Menschen angeblich nicht arbeiten wollen“, sagte Schmidtke.

Im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis sollen Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Grundlage ist eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz, wie ein Kreis-Sprecher am Dienstag sagte. Die Geflüchteten sollen für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.

Mitteilung Bautzen

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