Staatsanwaltschaft: Freispruch im Prozess um mangelnden Corona-Schutz in Heim

In einem Pflegeheim breitet sich im Dezember 2020 das Coronavirus aus. Alle Bewohner stecken sich an, einige sterben. Drei angeklagte Ex-Mitarbeiter werden dafür vom Gericht nicht belangt.

Drei ehemalige Mitarbeiter eines Pflegeheims sind vom Landgericht Hanau vom Vorwurf freigesprochen worden, durch mangelnde Schutzmaßnahmen für die folgenschwere Ausbreitung des Coronavirus in der Einrichtung mitverantwortlich gewesen zu sein. Bei dem Ausbruch im Dezember 2020 infizierten sich in der Nähe von Hanau alle 64 Heimbewohnerinnen und -bewohner mit dem Virus; 17 davon starben. Die Angeklagten hätten die Bewohner „weder in eine hilflose Lage versetzt noch sie im Stich gelassen“, sagte der Vorsitzende Richter Mirko Schulte am Donnerstag in der Urteilsbegründung.

Bei den Angeklagten handelte es sich um die ehemalige Einrichtungsleiterin, den früheren Pflegedienstleiter und dessen Stellvertreterin. Der Freispruch war allgemein erwartet worden, weil die Anklage im Lauf der Verhandlung von ihrem ursprünglichen Vorwurf der Aussetzung abgerückt war und ebenso wie die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte. Der Hauptgrund für diese Kehrtwende war laut Staatsanwalt Markus Jung ein Gutachten, das auf die beengten baulichen Gegebenheiten in dem Heim hingewiesen hatte, die den Ausbruch von Covid-19 begünstigt hätten.

Der Tatvorwurf lautete auf Aussetzung. Bei dem in Strafprozessen eher seltenen Vorwurf geht es darum, Menschen in eine hilflose Lage versetzt oder im Stich gelassen und sie dadurch „der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung“ ausgesetzt zu haben.

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