Gut zu wissen: Von Bahnfahren bis Gartenarbeit: Das ändert sich im März für Verbraucher

Finanzen, Verkehr, Zeitumstellung: Der März bringt für Verbraucher einige Änderungen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Im März kommen einige Änderungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Das betrifft das Bahn- und Mofafahren, den Geldbeutel und die Gartenarbeit. Ein Überblick:

Ab März neue Baustellen bei der Bahn

Weitere Großbaustellen bei der Bahn dürften ab März zu zusätzlichen Verspätungen und Umleitungen führen. So wird etwa im Rahmen der Sanierung des Rauhebergtunnels die Schnellfahrstrecke zwischen Kassel und Göttingen vollständig gesperrt. Auf dem Streckenabschnitt zwischen Köln und Brühl werden außerdem die letzten großen Arbeiten für das elektronische Stellwerk (ESTW) „Linker Rhein“ vorgenommen – hierzu muss die Strecke ebenfalls vollständig gesperrt werden. Weitere Baustellen sind ab Mitte März auf der Strecke zwischen Berlin und Halle sowie rund um Hamburg geplant.

Neue Kennzeichen für Mofas und Co.

Wer zulassungsfreie Roller, Mofas oder Mopeds fährt, braucht neue Kennzeichen – denn am 1. März startet ein neues Versicherungsjahr. Wie jedes Jahr wechselt die Farbe der Kennzeichen: Ab dem Stichtag ist nur noch das neue blaue Kennzeichen gültig. Mit dem schwarzen Kennzeichen aus dem Vorjahr darf man nicht mehr fahren.

Radikaler Heckenschnitt verboten

Aus Gründen des Vogelschutzes darf man bei der Gartenarbeit ab März nicht zu radikal zu Werke gehen. So ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. Gleiches gilt für Bäume. Erlaubt sind aber „schonende Form- und Pflegeschnitte“. Paid Gehalt Businessjobs 18.11

Mehr Geld für Beschäftige im öffentlichen Dienst

Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bekommen ab 1. März mehr Geld. Der Sockelbetrag steigt zunächst um 200 Euro brutto für alle Entgeltgruppen. Danach werden die Tabellenentgelte um 5,5 Prozent, mindestens aber 340 Euro mehr brutto angehoben werden. Das Tarifergebnis der Angestellten wird auch für die Bundesbeamten, Richterinnen und Soldaten übernommen: Ihre Bezüge steigen zum 1. März um 200 Euro plus 5,3 Prozent. Dabei ist ein Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage berücksichtigt.

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus – die Spanne bei den bundesweit geöffneten Kassen reicht aktuell von 0,9 bis 2,2 Prozent Zusatzbeitrag. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die durchschnittlichen Zusatzbeiträge von 1,6 auf 1,7 Prozent. 

100-Euro-Kulturpass für Jugendliche

Der Kulturpass für Jugendliche geht in eine neue Runde. Jugendliche, die in diesem Jahr 18 werden (Jahrgang 2006), können sich ab März per App identifizieren und ihr Kulturpass-Budget freischalten. Zum Geburtstag gibt es dann 100 Euro, die sie beispielsweise für Bücher, Kino, Konzerte, Oper, Platten, Museen und Festivals ausgeben können. 2024 freigeschaltete Guthaben können bis Ende 2025 eingelöst werden.

Online-Register zu Organspenden startet

Das seit langem geplante Internet-Register zu Organspenden in Deutschland kommt schrittweise. Im ersten Schritt soll es vom 18. März an möglich sein, eine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion auf www.organspende-register.de zu hinterlegen. In einem zweiten Schritt sollen die Krankenhäuser laut Gesundheitsministerium bis zum 1. Juli in der Lage sein, die Erklärungen zu suchen und abzurufen. Änderungen Verbraucher 2024 20.28

Höhere Umzugspauschale

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann ab 1. März mehr Geld von der Steuer absetzen. Die Umzugskostenpauschale für eine Person steigt von 886 auf 964 Euro. Für jede weitere Haushaltsmietglied, was mitkommt, können nochmal 643 Euro angesetzt werden (vorher 590 Euro). Die Pauschale deckt „sonstige Umzugskosten“ ab, die nicht belegt werden müssen. Kosten für Umzugsunternehmen und doppelte Miete können mit entsprechenden Belegen zusätzlich abgesetzt werden.

Höhere Mehrwertsteuer für Gas und Wärme

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme wegen der hohen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine von 19 auf sieben Prozent gesenkt – das sollte bis Ende März dieses Jahres gelten. Im Wachstumschancengesetz steht nun, dass die Mehrwertsteuersenkung schon Ende Februar auslaufen soll. Doch das Gesetz hängt fest, die nächste reguläre Bundesratssitzung ist erst am 22. März. Es ist also fraglich, ob die Mehrwertsteuer tatsächlich früher wieder steigt als geplant.

Erleichterte Zuwanderung von Arbeitskräften

Für Unternehmen wird es ab dem 1. März einfacher, Mitarbeiter aus Nicht-EU-Staaten etwa für Saisonspitzen befristet einzustellen. Auch für Ausländer mit Berufserfahrung wird es ab dann leichter sein, nach Deutschland zu kommen. In vielen Berufen kann die berufliche Anerkennung dann in Deutschland angestoßen werden.

Zeitumstellung auf Sommerzeit

Am Sonntag, 31. März, wird wieder an der Uhr gedreht. Um 2.00 Uhr werden die Uhren um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Die Nacht von Samstag auf Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es fortan abends schlagartig länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober, diesmal ist das der 27. Oktober.

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