Antrag der CDU-Fraktion: Bovenschulte kritisiert Misstrauensantrag gegen Senatorin

Die CDU-Fraktion will einen Wechsel an der Spitze der Bremer Bildungsbehörde. Bürgermeister Bovenschulte hat eine klare Meinung dazu.

Der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte hat den angekündigten Misstrauensantrag der CDU gegen Senatorin Sascha Aulepp als „klassisches Sommertheater“ kritisiert. „Ich mache mir da fast ein bisschen Sorgen um die inhaltliche Qualität unserer Opposition“, sagte der SPD-Politiker dem Bremer „Weser-Kurier“. Die Christdemokraten wollen nach früheren Angaben eine Sondersitzung der Bremischen Bürgerschaft beantragen. Anlass sei die unzureichende und intransparente Führung der Bildungsbehörde.

Schon vor etwa zwei Monaten hatte die CDU-Fraktion einen Wechsel gefordert. „Jeder Tag, den Senatorin Aulepp länger im Amt bleibt, ist kein guter Tag für Bremen“, hatte Frank Imhoff gesagt, der Vorsitzende der Fraktion. Aulepp (SPD) steht unter anderem in der Kritik, weil in Bremen rund 1300 Kitaplätze fehlen und sie eine Haushaltssperre für ihr Ressort ausgesprochen hat. Die Fraktionen von Bündnis Deutschland und der FDP teilten jeweils mit, dass sie den Misstrauensantrag unterstützen.

Bovenschulte sagte: „Erst fordern uns die Fachsprecher der CDU über Monate dazu auf, an allen möglichen Stellen im Haushalt mehr Geld auszugeben. Anschließend verlangen die Finanzpolitiker der CDU, dass wir im Haushalt mehrere Hundert Millionen Euro einsparen.“ Jetzt werde der Senat dafür kritisiert, dass die Bildungssenatorin eine Haushaltssperre erlässt, damit das Geld bis zum Ende des Jahres reicht: „Das hat mit seriöser Politik nicht ansatzweise etwas zu tun.“

Die Abwahl eines Senatsmitglieds ist in Artikel 110 der Landesverfassung geregelt. Demnach muss mindestens ein Viertel der Mitglieder der Bürgerschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Für ein erfolgreiches Misstrauensvotum ist die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erforderlich. Erst wenn die Bürgerschaft über die Nachfolge entschieden hat, ist der Beschluss gegen ein Senatsmitglied auch wirksam.

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