EU-Kommission: Meta muss auf Kritik an Bezahlmodell reagieren

Die EU-Kommission hat den US-Konzern Meta aufgefordert, auf die Kritik von Verbraucherschützern an seinem Bezahlmodell für die Netzwerke Facebook und Instagram zu reagieren. Verschiedene Verbraucherschutzbehörden hätten in diesem Zusammenhang eine Reihe von möglicherweise unlauteren Geschäftspraktiken identifiziert, erklärte die Brüsseler Behörde am Montag. Meta habe nun bis zum 1. September Zeit, um Lösungen vorzuschlagen, andernfalls könnten Sanktionen verhängt werden.

Die EU-Datenschutzbehörde EDPB hatte dem Meta-Konzern im November verboten, ohne die explizite Einwilligung der Nutzer personalisierte Werbung zu schalten. Meta reagierte darauf mit einer kostenpflichtigen Abo-Option für seine Plattformen: Nutzer können eine monatliche Gebühr zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen.

Kritiker werfen dem Konzern vor, so die EU-Datenschutzvorgaben auszuhebeln und Nutzerinnen und Nutzer faktisch zur Freigabe ihrer Daten zu zwingen. Verbraucherschutzorganisationen aus einer ganzen Reihe von EU-Ländern reichten offizielle Beschwerden dagegen ein.

Die Kommission betonte nun insbesondere, dass Druck auf Verbraucher ausgeübt werde: Nutzer, für die Facebook und Instagram „oft einen wesentlichen Teil ihres gesellschaftlichen Lebens und ihrer sozialen Interaktionen ausmachen“, würden zu einer sofortigen Entscheidung gedrängt, „indem ihnen kein Zugang zu ihren Konten gewährt wird, bevor sie ihre Entscheidung treffen“. Dies könne gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen, erklärte die Kommission.

Auch habe Meta in der Beschreibung seiner Angebote „ungenaue Begriffe und Sprache“ verwendet und die Form der Einstellungsmöglichkeiten sei verwirrend, bemängelte die Behörde weiter. Den Verbraucherschützern zufolge liegt hier ein Verstoß gegen die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln vor. Sollte Meta auf die Kritik nicht reagieren, obliege es den Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten, „Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen und Sanktionen zu verhängen“, drohte die Kommission. 

Meta weist die Vorwürfe als unbegründet zurück. Der Konzern orientiere sich mit seinem Abo-Konzept an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der solche Bezahlmodelle in vergangenen Jahr grundsätzlich gebilligt habe.

Verwandte Beiträge