Prozesse: Mord-Prozess: Verteidigung legt Revision ein

Im Prozess um den Mord an einer 17-Jährigen und Mordversuche an zwei Frauen verurteilte das Landgericht einen 43-Jährigen zur Höchststrafe. Dagegen hat die Verteidigung nun Revision eingelegt.

Nach dem Urteil gegen einen Mann wegen Mordes an einer 17-jährigen Inline-Skaterin und zweier Mordversuche an Frauen in Niedersachsen hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das teilten die Verteidigerin des 43-Jährigen und eine Sprecherin des Landgerichts Verden auf Anfrage mit. Der Bundesgerichtshof muss nun das Urteil auf Rechtsfehler prüfen. Bis zu einer Entscheidung könne es Monate dauern, sagte die Sprecherin des Landgerichts.

Der 43-Jährige hatte vergangene Woche die Höchststrafe erhalten: lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Außerdem ordnete das Landgericht die Unterbringungen in einer Sicherungsverwahrung an. Damit kann der Mann nicht vorzeitig nach 15 Jahren entlassen werden. 

Verteidigung sieht keine besondere Schwere der Schuld

Der Deutsche soll im September 2023 eine Schülerin in Barenburg etwa 70 Kilometer nordwestlich von Hannover heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mit einem Messer ermordet haben. Nur drei Tage nach der Tat versuchte der Mann nach Überzeugung des Gerichts, zwei weitere Frauen zu ermorden. Die beiden überlebten schwer verletzt. 

Die Verteidigung sah in ihrem Plädoyer in der Tötung zwar auch einen Mord, aber lediglich Heimtücke als Mordmerkmal. Die beiden anderen Taten wertete sie als versuchten Totschlag beziehungsweise als fahrlässige Körperverletzung. Sie plädierte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und ohne Sicherungsverwahrung.

 

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