Kriminalität: Strafe für Chef, der Angestellten zu wenig gezahlt hat

Mitarbeiter eines Fahrzeughandels bekamen den Angaben nach nur sechs Euro in der Stunde. Mehr Geld wollte der Chef auch nach Beschwerden nicht zahlen.

Mehr als 300.000 Euro muss der Geschäftsführer eines Fahrzeughandels zahlen, der Beschäftigen weniger Geld gegeben hat als gesetzlich erlaubt. Der Arbeitgeber im Kreis Steinburg habe den Mindestlohn unterschritten und Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig abgeführt, teilte das Hauptzollamt Itzehoe mit. 

Beschäftigte hatten die Staatsanwaltschaft Itzehoe und das Hauptzollamt darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber nur sechs Euro pro Stunde zahle. Der Mindestlohn beträgt 12,41 Euro in der Stunde. Der Geschäftsführer soll trotz Beschwerden von Beschäftigten weiter nicht den Mindestlohn gezahlt haben. 

Ermittlungen des Zolls bestätigten die Vorwürfe. „Solche Taten zeugen von der offensichtlich geringen Wertschätzung des Arbeitgebers für die Leistungen, die die eigenen Beschäftigten Tag für Tag für das Unternehmen erbringen“, sagte ein Sprecher des Hauptzollamts

Das Hauptzollamt erließ Geldbußen von insgesamt rund 265.000 Euro wegen der Unterschreitung des Mindestlohns. Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe von rund 45.000 Euro aufgrund der nicht vollständig gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Die Ermittlungsverfahren sind rechtskräftig abgeschlossen. 

 

 

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