Ex-Nationalspieler vor Gericht: Urteil im Prozess gegen Jérôme Boateng erwartet

Viermal schon hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst. Jetzt wird ein Urteil erwartet.

Im Prozess gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng wird um 11.00 Uhr das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert wegen eines mutmaßlichen Angriffs auf seine Ex-Partnerin eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro für den 35-Jährigen. Die Verteidigung spricht sich dagegen höchstens für eine „moderate Geldstrafe“ wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage aus. 

Boateng hat bestritten, seine frühere Partnerin 2018 in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub geschlagen und mit einem Windlicht und einer Kühltasche beworfen zu haben. Er sprach am ersten Verhandlungstag von einem „Alptraum“, sein Anwalt in seinem Plädoyer von einem „erfundenen Narrativ des Frauenschlägers“, einer „für beide Seiten erwartbaren Rangelei“ und wechselseitiger Körperverletzung. Boateng habe seine Ex-Freundin weggestoßen, sie ihn an der Lippe verletzt. 

Die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin, die ihm Gewalt vorwirft, sagte dagegen: „Es ist ein echter David-gegen-Goliath-Kampf.“ Boateng zeige „kein Unrechtsbewusstsein“. 

Langwieriges Verfahren

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler – darum wurde es vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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