Medizinische Versorgung: Krankenhausreform: Kliniken müssen auf Angebote verzichten

Hoch spezialisierte Krebsbehandlungen, Knie- oder Hüftoperationen dürfen künftig nur noch in Kliniken mit viel Expertise und Erfahrung angeboten werden. NRW stellt eine erste Streichliste vor.

Viele Krankenhäuser müssen sich infolge der in Nordrhein-Westfalen geplanten Reform auf drastische Einschnitte ihres künftigen Leistungsangebots einstellen. Zahlreiche Anträge der Kliniken, etwa weiterhin Krebsbehandlungen, Knie- oder Hüftoperationen anbieten zu dürfen, sollen nach bisherigen Planungen abgelehnt werden. Das geht aus einer Zwischenbilanz zum neuen Krankenhausplan hervor, die Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zusammen mit weiteren Spitzenvertretern der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft in Berlin vorgestellt hat. 

Aus Sicht des NRW-Gesundheitsministeriums gibt es bislang zu viele „Gelegenheitsversorger“, die nur auf einstellige Fallzahlen im Jahr kommen und damit nicht genügend Expertise und Erfahrung für komplexe Behandlungen mitbringen. Durch Konzentration und Spezialisierung will Laumann sicherstellen, dass Patienten künftig die bestmögliche stationäre Versorgung erhalten. Gleichzeitig soll eine ortsnahe Notfallversorgung erhalten bleiben. 

Dementsprechend plant das Düsseldorfer Ministerium derzeit mit starken Zentralisierungen: So haben sich etwa 111 Krankenhäuser in NRW für Krebsbehandlungen der Bauchspeicheldrüse beworben – nur 43 sollen aber diese Leistungsgruppe tatsächlich zugewiesen bekommen. Bei Eierstockkrebs-Behandlungen entfallen auf 111 Anträge nur 34 geplante Zuweisungen. Auch in der Orthopädie legen die Antragszahlen deutlich über den geplanten Zusagen.

Dagegen wird ein eng geflochtenes intensivmedizinisches Netz flächendeckend erhalten bleiben: Fast alle Anträge sollen positiv beschieden werden. Auch die Allgemeine Chirurgie und Innere Medizin sollen in der Grundversorgung sehr vieler Krankenhäuser erhalten bleiben.

Bis zum 11. August läuft noch das Anhörungsverfahren, in dem insbesondere die Krankenhäuser Stellungnahmen zu den geplanten Zuweisungen abgeben können. Bis zum Jahresende 2024 sollen dann alle Krankenhäuser ihre Bescheide erhalten. Ab dem 1. Januar 2025 gilt dann die neue Struktur. 

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