Die Bezahlkarte für Asylbewerber soll Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern. Trotzdem brauchen Geflüchtete Bargeld – doch wie viel?
Die Berliner Wohlfahrtsverbände fordern bei der geplanten Bezahlkarte für Asylbewerber die Auszahlung von mehr Bargeld. Die erlaubte Bargeldauszahlung dürfe die Betroffenen nicht entmündigen und müsse Teilhabe ermöglichen, hieß es in einer Pressemitteilung der Landesverbände von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie und Paritätischem Wohlfahrtsverband. Dazu würde ein Zwei-Personen-Haushalt mindestens 184 Euro pro Person benötigen.
„50 Euro Taschengeld sind unwürdig und ausgrenzend“, sagte Diakonie-Vorständin Andrea Asch laut Pressemitteilung. Die Verbände fordern den Berliner Senat auf, dass die Bezahlkarte sich an den Regelsätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes orientieren müsse.
Bezahlkarte ist „Integrationshemmnis mit Ansage“
Geflüchtete Familien etwa kauften erfahrungsgemäß auf Gebrauchtmärkten. „Wie soll eine junge geflüchtete Familie (…) für diese Summe eine Babyausstattung und den dringend benötigten Kinderwagen finden? Wie soll ein Jugendlicher mit den ihm zustehenden 25 Euro im Monat seine sozialen Kontakte pflegen?“, hieß es von Asch.
Erfahrungen aus Brandenburg zeigten, dass das monatliche Bargeld nicht für notwendige Einkäufe ausreiche, und Kartenlesegeräte dort, wo sie gebraucht werden, nicht vorhanden seien. „Die Bezahlkarte ist in dieser Ausgestaltung also bislang kein Erfolgsmodell“, so Asch, sondern vielmehr ein „Integrationshemmnis mit Ansage“, dass eine „überbordende Bürokratie“ nach sich ziehen werde.
Die Bezahlkarte soll Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für illegale Migration senken. Die Wohlfahrtsverbände fordern, dass sie lediglich eine Übergangslösung bis zur Einrichtung eines Basiskontos ist.