Die Grundsteuerreform könnte das Wohnen wohl vielerorts verteuern. NRW will das durch eine landeseigene Lösung verhindern. Das ist nun auch gesetzlich besiegelt.
Der nordrhein-westfälische Landtag gibt den Kommunen mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung der neuen . Städte und Gemeinden können künftig statt eines einheitlichen Hebesatzes auch unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien für die Berechnung der Grundsteuer festlegen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-grünen Regierungsfraktionen wurde in namentlicher Abstimmung in verabschiedet.
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