Wegen der fahrlässigen Tötung einer hochschwangeren Frau bei einem Unfall steht ein 19 -Jähriger vor Gericht. Fest steht schon: Für einen Vorwurf aus der Anklage sehen die Richter keinen Anhaltspunkt.
Acht Monate nach dem Tod einer schwangeren Frau bei einem Verkehrsunfall in Hückelhoven wird nun voraussichtlich das Urteil für einen 19-Jährigen verkündet. Am Landgericht Mönchengladbach sollen am Donnerstag (9.15 Uhr) zunächst die Plädoyers gehalten werden, danach wollen die Richter das Urteil sprechen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Autofahrer in der Anklage fahrlässige Tötung, Unfallflucht und Verkehrsgefährdung sowie versuchten Mord zur Last.
Der Angeklagte soll am 5. November vergangenen Jahres eine hochschwangere Frau im Hückelhoven vor den Augen ihres Lebensgefährten überfahren haben. Die 31-Jährige und ihr ungeborenes Kind starben kurz darauf.
Laut Anklage war der junge Autofahrer zum Unfallzeitpunkt stark alkoholisiert und hatte auch Kokain konsumiert. Deshalb habe der 19-Jährige an der Kreuzung eine rote Ampel übersehen. Er erfasste mit seinem Wagen die Fußgängerin beim Überqueren der Straße mit etwa 70 Stundenkilometern. Die 31-Jährige wurde durch den Aufprall bis zu 20 Meter durch die Luft geschleudert.
Der Angeklagte war weitergefahren, ohne sich um das Unfallopfer zu kümmern. Darin hatte die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Verdeckung einer Straftat – hier einer Trunkenheitsfahrt gesehen – und deshalb auch versuchten Mord angeklagt. Das Gericht hat inzwischen erklärt, dass diese Verdeckungsabsicht nicht nachgewiesen werden konnte. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte auch aus Schreck oder Panik weitergefahren sei.
Zu Prozessbeginn hatte der 19-Jährige die Angehörigen der Opfer um Entschuldigung gebeten. Er könne sich nicht mehr an den Unfall erinnern und schäme sich jeden Tag in Grund und Boden.