Er soll vor Gericht die Unwahrheit gesagt haben. Damit dieser Vorwurf überprüft werden kann, hat der Landtag in Saarbrücken die Immunität des AfD-Fraktionsvorsitzenden aufgehoben.
Der saarländische Landtag hat am Dienstag die parlamentarische Immunität des AfD-Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr aufgehoben. Mit diesem Beschluss machte das Landesparlament ein Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen Dörr (85) wegen des Verdachts einer „falschen Versicherung an Eides statt“ möglich. Für die Aufhebung der Immunität stimmten die Fraktionen von SPD und CDU, die dreiköpfige AfD-Fraktion enthielt sich.
Im Antrag des Justizausschusses des Landtages heißt es, die Staatsanwaltschaft wolle einen Strafbefehl gegen Dörr beantragen. Dieser hat die Vorwürfe gegen sich als „Farce“ bezeichnet und zurückgewiesen. Er habe sich nichts vorzuwerfen. Dörr soll im Dezember 2021 vor dem Landgericht Saarbrücken im Streit um die Zulassung einer von ihm angefochtenen AfD-Kreiswahlliste falsche Angaben gemacht haben. Die Vorsitzende des Justizausschusses, Nadia Schindelhauer (SPD), sagte, der beantragte Strafbefehl lasse „keinerlei Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Strafverfolgung erkennen“. Daher gebe es keine Bedenken gegen die Aufhebung der Immunität.
Tagesordnung Antrag Aufhebung der Immunität