Extremismus: Innenministerium unbeeindruckt von Unterlassungsaufforderung

Die AfD in Sachsen-Anhalt hat den Verfassungsschutz kritisiert und will gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorgehen. Das Innenministerium gibt sich gelassen.

Das sachsen-anhaltische Innenministerium hat sich nach einer Unterlassungsaufforderung der AfD unbeeindruckt gezeigt. „Die Verfassungsschutzbehörde handelt nach Recht und Gesetz“, sagte eine Sprecherin. Es stehe allen als gesichert extremistisch eingestuften Personenzusammenschlüssen frei, gegen eine solche Einstufung vorzugehen.

Die AfD in Sachsen-Anhalt hatte den Landesverfassungsschutz am Donnerstag aufgefordert, die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem zu unterlassen. Man werde mit rechtlichen Mitteln gegen die Einstufung vorgehen und habe Akteneinsicht beantragt, hieß es. Das Innenministerium sei zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert worden. Eine Anfrage der dpa, ob auch eine Klage geplant sei, beantwortete die Partei zunächst nicht.

In Sachsen-Anhalt wurde die AfD vom Landesamt für Verfassungsschutz im November als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Behörde hat nach eigenen Angaben zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet.

Bereits im vergangenen Jahr waren im Innenministerium zwei anwaltliche Schreiben mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit der Einstufung der Jungen Alternativen als gesichert rechtsextremistisch eingegangen. Die gesetzte Frist habe man jeweils ohne Abgabe einer solchen Erklärung verstreichen lassen, sagte die Sprecherin von Innenministerin Tamara Zieschang (CDU).

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