Innenministerium: Straftaten gegen Menschen mit Behinderung gleichbleibend

Immer wieder werden Menschen nur wegen ihrer Behinderung zu Opfern von Straftaten. Doch nicht alle Delikte werden der Polizei gemeldet.

Die Polizei in Brandenburg hat im vergangenen Jahr acht Straftaten gegen Menschen mit Behinderung registriert. Das ist der gleiche Stand wie im Jahr 2022, wie aus der Antwort des Innenministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der Linke-Landtagsfraktion hervorgeht.

Die Zahlen sind allerdings vorläufig; sie können sich durch Nachmeldungen noch erhöhen. Die Angaben entstammen dem „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität“. Erfasst werden Fälle unter dem Oberbegriff Hasskriminalität.

Zur Dunkelziffer der Straftaten gegen Menschen mit Behinderung sei eine verlässliche Aussage nicht möglich, räumt die Polizei ein. Auch gebe es keine empirischen Angaben darüber, weshalb Menschen mit Behinderungen bei Gewalttaten auf Strafanzeigen verzichteten.

Die von der Polizei ausgewiesenen Delikte beziehen sich auf die Tatvorwürfe der Volksverhetzung, des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Das Alter der Täter liegt laut Polizei zwischen 14 und 67 Jahren.

[Antwort auf Anfrage]

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