Tausende Wohnungen werden frei: Berlin erringt Sieg im Kampf gegen illegale Ferienwohnungen bei Airbnb und Co.

Wer in Berlin eine Wohnung sucht, kämpft nicht nur mit vielen anderen Bewerbern – sondern auch mit Plattformen wie Airbnb, die Ferienwohnungen anbieten und den Wohnraum weiter begrenzen. Nun hat die Stadt in einem wichtigen Gerichtsurteil Recht bekommen.

Vor Gericht hat das Berliner Bezirksamt Mitte einen Erfolg errungen, der vielen Wohnungssuchenden Hoffnung machen dürfte. In der Folge könnten einige tausend Wohnungen frei werden, die auf Plattformen wie Airbnb an Reisende vermietet werden. Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) kann das Bezirksamt Berlin Mitte illegale Ferienwohnungen wieder in Mietwohnungen umwandeln.

Eigentlich sollte das durch ein längst vorhandenes Gesetz seit Jahren möglich sein. Wohnungen, die als Ferienwohnung vermietet werden, sollten durch die Regelung wieder frei werden und allen Mietsuchenden zur Verfügung stehen. Das sogenannte Zweckentfremdungsverbotsgesetzes (ZwVbG) kam jedoch in diversen Fällen – wie auch im nun entschiedenen Fall – an seine Grenzen.STERN PAID 11_23 Titel Wohnen Mieter Tipps 09.27

Ferienwohnungsurteil stärkt Bezirksamt Berlin Mitte

Im konkreten Fall ging es um ein Apartmenthaus mit insgesamt 37 Wohnungen in Berlin Mitte. Die Wohnungen seien schon Jahre vor der Regelung Ferienwohnungen gewesen und würden unter den Bestandsschutz fallen, argumentierte die Eigentümerin. Laut Gesetz gilt das Verbot erst ab dem Zeitpunkt, ab dem das Gesetz beschlossen wurde. Eine Zweckentfremdung liege also nicht vor, so die Besitzerin. Das Bezirksamt Mitte jedoch war der Auffassung, dass es sich bei den Wohnungen um genau solche handele, die als schützenswerter Wohnraum unter das Gesetz fielen. 

Durch das neue OVG-Urteil (Aktenzeichen: OVG 5 B 5/22) können die Eigentümer illegaler Ferienwohnungen nun auch rückwirkend zur Verantwortung gezogen werden. Knackpunkt: Ferienwohnungen, die vor dem Gesetz legal waren, bleiben als Ferienwohnung legal. Waren sie jedoch auch vor dem Inkrafttreten schon illegal, wird ihnen – wie im Ausgangsfall der 37 Wohnungen – kein Bestandsschutz gewährt.5 Tipps für die Wohnungssuche 15.03

Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) sprach im Sender RBB von einem „wegweisenden Grundsatzurteil“. Im Bezirk Mitte habe man bereits begonnen, die Altfälle abzuarbeiten, wie die „Taz“ zusammenfasst.

Allein in Mitte seien 1700 ähnliche Fälle bekannt, teilweise ebenfalls mit mehreren Wohneinheiten. Zwei Drittel dieser Fälle, schätzt Remlinger im Interview mit dem RBB, müssten nun dem „normalen Mietmarkt wieder zur Verfügung gestellt werden“. Berlinweit seien vermutlich zehntausende Wohnungen betroffen, so Remlinger weiter.

Quellen: RBB, Bezirksamt Berlin Mitte, „Taz“, ZwVbG

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