Bildung: Migrationsanteil an zwei Schulen im Land über 90 Prozent

Die Grundschule Gräfenau geriet vor knapp einem Jahr ins Rampenlicht, weil viele Erstklässler das Jahr wiederholen mussten. Auch im laufenden Schuljahr ist die Situation ähnlich.

An zwei Schulen in Rheinland-Pfalz liegt der Migrationsanteil unter den Schülerinnen und Schülern bei über 90 Prozent. Dabei handelt es sich um die Erich-Kästner-Grundschule und die Grundschule Gräfenau jeweils in Ludwigshafen, wie Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion in Mainz mitteilte.

Die Gräfenauschule in der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz hatte im vergangenen Jahr überregional für Aufsehen gesorgt, weil 39 der 126 Erstklässler das Schuljahr wiederholen mussten. Auch in diesem Jahr haben viele Erstklässler mit Migrationshintergrund das Lernziel nicht erreicht. Die Schulleitung geht davon aus, dass bei 44 von 147 Kindern eine Klassenwiederholung sinnvoll wäre.

Der Grundschulstandort, wo zahlreiche Migrantinnen und Migranten leben, wird von vielen als Brennpunkt oder Problemviertel bezeichnet. Viele Kinder sprechen wenig Deutsch oder kommen aus bildungsfernen Familien. Etliche der betroffenen Kinder waren nur kurz oder gar nicht in einem deutschen Kindergarten.

Die Zahl der rheinland-pfälzischen Grundschulen, bei denen der Migrationsanteil mehr als die Hälfte beträgt, beläuft sich nach Angaben der Bildungsministerin auf 89 im laufenden Schuljahr, was einem Anteil von mehr als neun Prozent an der Gesamtzahl entspricht. Bei den Realschulen plus seien es 26 (15,5 Prozent) und bei kombinierten Grund- und Realschulen plus eine Schule.

Unter den Gymnasien in Rheinland-Pfalz hat eine Schule den Angaben zufolge einen Migrationsanteil von über 50 und bis zu 75 Prozent, bei den integrierten Gesamtschulen sind es zwei, bei den Förderschulen elf und bei den berufsbildenden Schulen eine Einrichtung.

Nach der Definition der Kultusministerkonferenz liegt bei Schülerinnen und Schülern ein Migrationshintergrund vor, wenn sie entweder keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, das Geburtsland nicht Deutschland ist oder in der Familie und im häuslichen Umfeld eine andere Sprache gesprochen wird.

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