Es fließt wieder Geld von der KfW für Förderkredite, um Haus und Wohnung zu bauen oder klimagerecht zu sanieren. Daneben bieten auch Länder und Kommunen einen Zuschuss für Eigentümer.
Der Stopp kam überraschend und abrupt: Mitte Dezember vermeldete das Bundesbauministerium, dass es das Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten (KfW 297/298) mit sofortiger Wirkung stoppt und keine neuen Anträge mehr annimmt. Die Mittel seien nach gerade einmal neun Monaten erschöpft. Doch nun ist die Neuauflage gemacht, ab dem morgigen Dienstag können Eigentümer wieder Zuschüsse und zinsgünstige Kredite beantragen.
Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“
Für das Förderprogramm stehen 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung, teilt das Bundesbauministerium mit. Anträge müssen Interessierte ab dem 20. Februar bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt stellen.
Eine Kreditsumme bis zu 100.000 Euro erhalten Antragsteller für den Neubau sowie den Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die der Effizienzhaus-Stufe 40 entsprechen. Bis zu 150.000 Euro Fördersumme ist drin, wenn das Gebäude zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht.
Programm „Genossenschaftliches Wohnen“
Beim Programm „Genossenschaftliches Wohnen“ verteilt der Bund 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro). Auch dieses Geld erhalten Antragstellende in Form zinsverbilligter Kredite. Zusätzlich werde ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent ermöglicht. Der Höchstsatz liege je Kreditförderung bei 100.000 Euro.
Die Förderung kann erhalten, wer eine Wohnungsgenossenschaft neu gründet oder sich an einer bestehenden Genossenschaft beteiligt. „Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen“, so das Ministerium.
Programm „Altersgerecht Umbauen“
Für den altersgerechten Umbau stehen mit dem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ 2024 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro).
Die Mittel erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer in Form von Zuschüssen, die sie nicht zurückzahlen müssen. Zu den typischen baulichen Maßnahmen zählen laut Ministerium „der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen“.
Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW demnach Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2500 Euro. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt sogar 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 6250 Euro von der KfW erstattet. „Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen“, teilt das Ministerium mit.
Neben diesen drei neuen respektive wiederaufgelegten KfW-Förderungen gibt es auch noch zwei andere Möglichkeiten, sich vom Bund unterstützen zu lassen: das Wohneigentumsprogramm (Kredit 124), das sich an Privatpersonen richtet, die eine selbstgenutzte Immobilie bauen oder kaufen wollen, sowie das Programm Wohneigentum für Familien (WEF 300). Abgesehen davon gibt es noch ein Förderprogramm für den Erwerb einer Photovoltaikanlage (KfW 270).
Land und Kommune fördern mehr
Auf Landesebene stehen Häuslebauern mehr Fördermittel zur Verfügung, die sich aber von Bundesland zu Bundesland mit Blick auf Konditionen und gewährte Fördersummen erheblich unterscheiden. Sie werden über die jeweiligen Landesbanken vergeben, wie die NRW.Bank (Nordrhein-Westfalen), die L-Bank (Baden-Württemberg), die IBB (Berlin), die Helaba (Hessen-Thüringen) und die IB SH (Schleswig-Holstein).
Das größte Angebot finden Interessenten auf kommunaler Ebene vor. Diese Angebote sind allerdings nicht nur äußerst heterogen, sondern auch ziemlich unübersichtlich: „Immerhin gibt es deutschlandweit über 400 Kreise“, sagt Michael Neumann, Vorstand beim Immobilienfinanzierer Dr. Klein. „Insofern sollten sich bau- und kaufwillige Interessenten besser mit regional kundigen Spezialisten zusammensetzen, um die passendsten Fördermittel-Optionen zu finden.“
Familien und Geringverdiener haben Vorteil
Die besten Karten beim Hausbau haben jüngere Familien und Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Demgegenüber haben es gutverdienende Einzelpersonen am schwersten, beim Bau von selbstgenutzten Immobilien finanzielle Unterstützung zu erhalten. „Gerade bei der kommunalen Förderung profitieren junge Familien häufig, um der Überalterung der Gemeinde entgegenzuwirken“, so Neumann.
Auch der Bundeskredit 300 (Wohneigentum für Familien) wurde Mitte Oktober nochmals nachgebessert, um den Kreis der Zielklientel zu vergrößern. Jetzt darf das maximal zu versteuernde Haushaltseinkommen bei einem Kind bis zu 90.000 Euro betragen, statt nur 60.000 Euro. Hierfür wird das zu versteuernde Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor der Antragsstellung zugrunde gelegt. Mit jedem weiteren Kind unter 18 Jahren erhöht sich diese Summe um 10.000 Euro. Zudem wurde die maximal mögliche Fördersumme um 30.000 Euro auf 270.000 Euro aufgestockt.
Auflagen und Tipps
Was allen verfügbaren Förderprogrammen gemein ist: Die Töpfe sind gedeckelt und die Bewilligung von Fördermitteln ist in der Regel an konkrete Auflagen wie Einkommensgrenzen, Selbstnutzung oder Ersterwerb gekoppelt.
Um hier keine böse Überraschung zu erleben und am Ende unerwartet auf Kosten sitzen zu bleiben, sollten sich interessierte Bauherren die Mindestauflagen sehr genau anschauen, rät Neumann: „Neu geplante Immobilien müssen für eine Förderung durch die KfW mittlerweile beispielsweise den Energieeffizienz-Standard 40 erfüllen, um überhaupt förderfähig zu sein. Liegt dieser drüber, ist die Förderung passé.“ Dieser Standard ist deutlich ambitionierter als dies bei früheren Förderprogrammen der Fall war, bei denen auch Fördermittel für die Effizienzklassen 55 und 70 verfügbar waren.
Zudem rät Neumann dazu, die gewährten Zinskonditionen mit anderen Angeboten zu vergleichen, um das optimale Angebot zu finden. Denn nicht immer sind die Fördermittel und -konditionen von Bund, Land und Kommunen die besten ihrer Art: „Einige Banken bieten beispielsweise günstigere Zinskonditionen als dies beim Wohneigentumsprogramm 124 der Fall ist“, sagt der Experte.
Von den angekündigten 400.000 Neubauwohnungen ist die Bundesregierung noch weit entfernt – und bereits zurückgerudert. „Jetzt sollen es um die 265.000 werden. Doch auch das wird ohne Förderung im Leben nicht zu schaffen sein“, ist Neumann überzeugt. Er hofft, dass die KfW-Programme 297 und 298 für klimafreundlichen Neubau wiederkommen. „Sonst laufen wir sehenden Auges in eine Situation mit steigenden Mieten, die immer mehr Menschen in eine finanzielle Bredouille bringen.“