Ausländische Ermittler geben ihren Kollegen in Bayern einen Tipp. Polizisten sichern daraufhin in Unterfranken mehr als eine Tonne Kokain, aber nur wenige Beteiligte werden erwischt. Ein weiteres Urteil wurden nun gesprochen.
Im Prozess um den bislang größten Kokainfund in Bayern ist ein weiterer Angeklagter zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Siebeneinhalb Jahre lautete das Urteil, wie das Landgericht Aschaffenburg am Mittwoch nach der Entscheidung am Vortag mitteilte. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe demnach gestanden.
Der 29-Jährige sei der Beihilfe zum Drogenhandel im großen Stil schuldig – juristisch ausgedrückt: Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und zwei Monaten beantragt, der Verteidiger auf eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren plädiert.
Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht bereits drei mutmaßliche Komplizen des Angeklagten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Männer hatten im Juni 2022 versucht, mehr als eine Tonne Kokain aus einem Container zu holen, der von der Dominikanischen Republik über den Hamburger Hafen nach Unterfranken transportiert worden war. Die Drogen waren zwischen Medizinprodukten versteckt, die für eine hessische Firma bestimmt waren.
Die Ermittler schätzten den Straßenverkaufswert auf knapp 109 Millionen Euro. Das Münchner Zollfahndungsamt sprach von der größten Einzelmenge an Kokain, die bislang in Bayern sichergestellt worden war.
Für den Fund hatten ausländische Behörden einen Tipp gegeben. Am Container-Terminal in Aschaffenburg beschlagnahmten Zollfahnder heimlich die Drogen und nahmen ein paar Tage später im hessischen Friedberg die Männer fest. Der am Mittwoch verurteilte 29-Jährige konnte damals trotz Spezialeinsatzkommandos fliehen und wurde erst später gefasst.
Wer die Hintermänner des Schmuggels sind – vermutlich Organisierte Kriminalität – ist nach wie vor unbekannt. Laut Polizist ist die hessische Firma in den Drogenschmuggel nicht verstrickt. Wer letztendlich die brisante Ware empfangen sollte, konnte nicht ermittelt werden.