Hamburg: „Exekutionscharakter“: Lange Haft für Mord an 26-Jährigem

Mit einer List lockt ein 20-Jähriger seinen ehemals besten Freund aus einer Wohnung und erschießt ihn. Die Tat habe „Exekutionscharakter“ gehabt, stellt das Landgericht Hamburg in seinem Urteil fest.

Wegen Mordes an einem 26-Jährigen hat das Landgericht Hamburg einen Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Die Tat vom 28. August vergangenen Jahres in der Nähe des S- und U-Bahnhofs Berliner Tor habe „Exekutionscharakter gehabt“, sagte der Vorsitzende Richter am Montag nach Angaben eines Gerichtssprechers. Der 20 Jahre alte Angeklagte habe „feige und hinterhältig einen Mord an seinem ehemals besten Freund begangen“. Die Anklage hatte dem Tunesier Totschlag, Bedrohung und Nötigung vorgeworfen. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft dann aber eine Verurteilung zu neun Jahren wegen Mordes gefordert. Die Verteidigerin hatte sich für eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren ausgesprochen.

Der Angeklagte und der Getötete waren nach Feststellung des Gerichts seit Langem eng befreundet gewesen und hatten beide mit Drogen gehandelt. Vor der Tat habe es möglicherweise Auseinandersetzungen um Drogengeschäfte gegeben. Am Tattag habe sich der Angeklagte zum Schein bei dem späteren Opfer telefonisch entschuldigt, um ihn treffen zu können.

Später habe er den 26-Jährigen erneut angerufen und ihm gesagt, dass er sich an einer Parkbank vor der Wohnung befinde, in der sich das Opfer mit seiner Freundin aufgehalten habe. Die beiden seien daraufhin unbewaffnet aus der Wohnung gekommen. Der Angeklagte sei auf seinen ehemaligen Freund zugegangen und habe mit einem Revolver sechsmal in Tötungsabsicht auf den 26-Jährigen geschossen. Vor der Tat hatte der 20-Jährige noch einen Zeugen bedroht, um ihn davon abzuhalten, das spätere Opfer zu warnen. Der von den Schüssen getroffene Mann war wenig später im Krankenhaus gestorben.

Der Beschuldigte habe bei der Tat unter dem Einfluss von Kokain, Cannabis und dem Beruhigungsmittel Lyrica gestanden. Dennoch sei er voll schuldfähig gewesen, stellte die Strafkammer fest. Sie hielt dem 20-Jährigen zugute, dass er sich vier Tage nach der Tat bei der Polizei gestellt und die Schüsse zum Prozessauftakt eingeräumt hatte. Strafverschärfend wertete das Gericht das planvolle und brutale Vorgehen, bei dem er vor den Augen von Freunden des Opfers die ganze Trommel des Revolvers abfeuerte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Polizeimitteilung vom 26. August PM mit U-Haft

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