Prinz Harry kann eine Klage gegen „The Sun“ vorantreiben. Ein Gericht hat einen Antrag auf eine Verzögerung des Verfahrens abgelehnt.
Prinz Harry (39) liegt mit Teilen der britischen Presse weiterhin im Clinch. Einen Rechtsstreit mit dem Herausgeber der „The Sun“ kann er nun wie geplant vorantreiben. Das berichten britische Medien übereinstimmend. Laut „Telegraph“ habe Harry das jüngste Scharmützel rund um seine Klage gegen die News Group Newspapers (NGN) für sich entschieden. Der High Court habe einen Antrag auf Verschiebung des Prozesses durch NGN abgelehnt.
Demnach war gefordert worden, den Prozess zu verschieben, damit das Gericht sich ein Bild machen könne, ob Klagen Harrys und weiterer Personen womöglich zu spät eingereicht wurden. Nach Auffassung des Richters verschiebe dies jedoch das Verfahren voraussichtlich um zwei weitere Jahre, was erhebliche zusätzliche Kosten verursachen würde. Es handle sich ohnehin schon jetzt um eine „sehr teure Rechtsstreitigkeit“. Der Prozess solle damit weiterhin wie geplant im kommenden Januar beginnen.
Demzufolge sei der Richter der Meinung, dass es derzeit zu wenige Vorteile mit sich bringe, die Vorbereitungen auf den Rechtsstreit, die schon seit Jahren liefen, zu unterbrechen und eine andere Frage zu klären. In dem Fall geht es um angeblich rechtswidrige Methoden zur Informationsbeschaffung durch Journalisten und Privatdetektive für die „Sun„. Der Verlag bestreitet die Vorwürfe.
Hugh Grant hat sich außergerichtlich geeinigt
Erst kürzlich hatte sich der Schauspieler Hugh Grant (63) außergerichtlich mit NGN geeinigt. Auch hier ging es um die Verletzung seiner Privatsphäre. Grant warf NGN vor, Journalisten hätten Privatdetektive eingesetzt, um sein Telefon abzuhören und in sein Haus einzubrechen. NGN hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen. Die Bedingungen des Vergleichs wurden nicht bekanntgegeben.
Grant erklärte auf der Plattform X, dass er sich dazu gezwungen gesehen habe, sich zu einigen. Er merkte unter anderem an, dass ihm eine große Summe geboten worden sei, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen – so wie „für vollkommen unschuldige Menschen üblich“. Zwar würde er demnach gerne vor Gericht ziehen, es bestehe jedoch die Gefahr, dass er die Anwaltskosten beider Seiten übernehmen müsste, die sich auf rund zehn Millionen Pfund belaufen könnten. Das Geld habe einen „Gestank“ und er werde es Gruppen wie „Hacked Off“ zur Verfügung stellen, die sich für Opfer von Pressemissbrauch einsetzen.