Wirtschaftsministerium: Hochwasserhilfen für freie Berufe und Unternehmer

Nach dem Hochwasser Anfang des Jahres können nun Unternehmer und Angehörige freier Berufe Hilfen für entstandene Schäden beantragen. Die erforderlichen Unterlagen stehen auf der Homepage der NBank bereit, teilte das Wirtschaftsministerium in Hannover am Freitag mit. Hilfe gebe es vor allem für Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser oder übergelaufene Regenwasser- und Mischkanalisation.

Nach dem Hochwasser Anfang des Jahres können nun Unternehmer und Angehörige freier Berufe Hilfen für entstandene Schäden beantragen. Die erforderlichen Unterlagen stehen auf der Homepage der NBank bereit, teilte das Wirtschaftsministerium in Hannover am Freitag mit. Hilfe gebe es vor allem für Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser oder übergelaufene Regenwasser- und Mischkanalisation.

Berücksichtigt werden sollen Schäden an Vermögenswerten wie Gebäuden, Ausrüstungen, Maschinen, Lagerbeständen oder Mobiliar. Daneben können auch Kosten für die Anmietung und den Betrieb von Pumpen geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen dem Hochwasser und den Schäden gibt.

Die Schäden werden mit einem Fördersatz von 50 Prozent anteilig ausgeglichen. Ab einer Bewilligungssumme von 10.000 Euro muss es eine Begutachtung von einem anerkannten Sachverständigen oder einem Versicherungsunternehmen geben. Das Land stellt 111 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Antragsstellung ist bis zum 31. Juli bei der NBank möglich.

Antragsunterlagen

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