Trier: Generalvikar entlässt AfD-Politiker aus Kirchengremium

Ein Landtagsabgeordneter der AfD darf nicht mehr im Verwaltungsrat einer katholischen Kirchengemeinde im Saarland sitzen. Er schade der Glaubwürdigkeit der Kirche, sagt das Bistum.

Wegen seiner Aktivitäten in der AfD ist im Bistum Trier ein saarländischer Politiker aus einem Kirchengremium entlassen worden. Der AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert sei als Verwaltungsratsmitglied der katholischen Pfarrei St. Marien in Neunkirchen im Saarland „nicht mehr tragbar“, sagte Generalvikar Ulrich von Plettenberg am Mittwoch in Trier. Es gebe keine Vertrauensbasis mehr für eine Mitarbeit im kirchlichen Ehrenamt: In einem persönlichen Gespräch habe sich Schaufert von verschiedenen Positionen der AfD nicht distanzieren und an seinen Ämtern in der Partei festhalten wollen.

Von Plettenberg sagte, bei seiner Entscheidung sei inhaltlich vor allem die Erklärung der deutschen Bischöfe „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ vom Februar 2024 maßgeblich gewesen. „Parteien, die rechtsextrem sind oder am Rande dieser Ideologie wuchern, können für uns Christen kein Ort der politischen Betätigung sein“, sagte von Plettenberg.

Als „Gesicht einer Partei, die dem christlichen Menschenbild widersprechende Haltungen vertritt“, schade Schaufert der Glaubwürdigkeit der Kirche. Er sei mit sofortiger Wirkung aus dem Amt als Verwaltungsrat entlassen und „bis auf Weiteres nicht mehr für ein solches Amt wählbar“, sagte der Generalvikar.

Mit seiner Entscheidung gab er dem Antrag der Kirchengemeinde statt. Der dortige Verwaltungsrat und der Pfarrgemeinderat hatten Ende Februar von Plettenberg gebeten, den Ausschluss von Schaufert zu prüfen. Zur Begründung hieß es, dass die Mitgliedschaft in einem kirchlichen Gremium nicht vereinbar sei mit einer repräsentierenden Funktion in der AfD. Es sei „ein Vertrauensverlust eingetreten, der irreparabel erscheint“.

Schaufert (55) sitzt als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im saarländischen Landtag. Nach Angaben des Bistums Trier kann er innerhalb von zehn Tagen Beschwerde gegen die Entscheidung des Generalvikars einlegen beim Bischof von Trier als Ordinarius und schließlich auch beim Dikasterium für den Klerus in Rom.

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