Die AfD Sachsen-Anhalt gilt dem Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch. Deswegen hat das Landesverwaltungsamt den Waffenbehörden einen klaren Auftrag erteilt.
Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt sollen die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern prüfen, die gleichzeitig AfD-Mitglieder sind. Es gebe eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes, teilte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Diese soll die Waffenbehörden demnach neben der Verfassungsschutz-Einstufung des AfD-Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“ auch darüber in Kenntnis setzen, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu veranlassen sind. Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet.
Die „erforderliche Zuverlässigkeit“ ist laut Waffengesetz eine der Voraussetzungen, die Menschen erfüllen müssen, damit sie eine Erlaubnis zum Waffenbesitz bekommen können.STERN PAID 13_24 Ingo Schulze
Normale Überprüfung von AfD-Mitgliedern
Die Prüfung der Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern sei identisch zu der Prüfung in anderen Fällen, hieß es. Unter anderem umfasse sie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Abfrage bei der zuständigen Landesverfassungsschutzbehörde und eine Abfrage beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Informationen darüber, wie viele Personen von den Prüfungen betroffen sind, lägen dem Landesverwaltungsamt derzeit nicht vor, so die Sprecherin.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.