Gesundheit: Gerlach sieht Cannabiskonsum auf der Wiesn kritisch

Das bayerische Gesundheitsministerium sieht den Konsum von Cannabis auf dem Oktoberfest kritisch. „Das Konsum-Cannabisgesetz sieht vor, dass der Konsum von Cannabis grundsätzlich in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten ist“, sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach  (CSU) am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Örtlichkeit und ist damit auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Volksfesten maßgebend.“ Zudem seien die Bestimmungen des Gesundheitsschutzgesetzes gültig. „Das Rauchen im Allgemeinen ist in Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Festhallen nicht zulässig, unabhängig davon, ob sie vorübergehend oder dauerhaft betrieben werden.“

Das bayerische Gesundheitsministerium sieht den Konsum von Cannabis auf dem Oktoberfest kritisch. „Das Konsum-Cannabisgesetz sieht vor, dass der Konsum von Cannabis grundsätzlich in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten ist“, sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach  (CSU) am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Örtlichkeit und ist damit auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Volksfesten maßgebend.“ Zudem seien die Bestimmungen des Gesundheitsschutzgesetzes gültig. „Das Rauchen im Allgemeinen ist in Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Festhallen nicht zulässig, unabhängig davon, ob sie vorübergehend oder dauerhaft betrieben werden.“

Ein Ministeriumssprecher warnte vor einem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. „Studien zeigen, dass Cannabis die Alkoholwirkung verstärkt.“ Dabei nähmen beim Mischkonsum die Wirkungen wie Benommenheit und Verwirrtheit zu und Warnsignale des Körpers würden unter Umständen nicht rechtzeitig wahrgenommen. Damit könnten die Menschen noch mehr Alkohol oder Cannabis konsumieren als beim alleinigen Konsum eines Rauschmittel – mit den entsprechenden körperlichen folgen wie Kreislaufproblemen, Übelkeit und Unwohlsein.

Das Wirtschaftsreferat der Stadt München als Veranstalter des größten Volksfestes der Welt enthielt sich bisher konkreter Aussagen. Sollte eine spezielle Regelung für das Volksfest nötig sein, werde diese in der Oktoberfestverordnung ihren Niederschlag finden, erläuterte ein Sprecher. Auch im Kreisverwaltungsreferat hieß es, zum jetzigen Zeitpunkt seien noch keine Einschätzungen möglich. Der Wirtschaftsreferent und Festleiter Clemens Baumgärtner äußerte sich ebenfalls zurückhaltend. „Wir müssen uns das Gesetz erst genau anschauen“, sagte der CSU-Politiker der „Bild“-Zeitung. Er habe jedoch zumindest ein ungutes Gefühl, wenn er sich vorstelle, dass in den Wirtsgärten auf dem Oktoberfest die Joints herumgereicht würden.

Am 21. September heißt es wieder: Ozapft is. Das Fest dauert dann bis zum 6. Oktober.

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