Justiz: Gemeinnützige Arbeit statt Haft – 426 Verurteilte machen mit

Es kann die Grünpflege sein oder Hilfe in einem Verein: Im vergangenen Jahr haben in Sachsen-Anhalt 426 Verurteilte gemeinnützige Arbeit geleistet und damit einen Aufenthalt hinter Gittern abgewendet. Das waren 2,1 Prozent weniger als noch im Jahr 2022, wie aus dem jüngsten Jahresbericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hervorgeht. Die Anzahl eingesparter Hafttage stieg mit 18.583 deutlich um 10,3 Prozent an. Somit sei die Vollstreckung von knapp 51 Jahren Freiheitsstrafe vermieden worden. Ziel des Prinzips gemeinnützige Arbeit statt Haft ist, kurze Freiheitsstrafen zu vermeiden. Um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, müssen in der Regel sechs Stunden freie Arbeit geleistet werden.

Es kann die Grünpflege sein oder Hilfe in einem Verein: Im vergangenen Jahr haben in Sachsen-Anhalt 426 Verurteilte gemeinnützige Arbeit geleistet und damit einen Aufenthalt hinter Gittern abgewendet. Das waren 2,1 Prozent weniger als noch im Jahr 2022, wie aus dem jüngsten Jahresbericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hervorgeht. Die Anzahl eingesparter Hafttage stieg mit 18.583 deutlich um 10,3 Prozent an. Somit sei die Vollstreckung von knapp 51 Jahren Freiheitsstrafe vermieden worden. Ziel des Prinzips gemeinnützige Arbeit statt Haft ist, kurze Freiheitsstrafen zu vermeiden. Um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, müssen in der Regel sechs Stunden freie Arbeit geleistet werden.

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