Bürokratie: Das absurde Nachspiel bei den Corona-Hilfen

Nach schnellen Corona-Hilfen in der Pandemie schlägt jetzt die Bürokratie mit voller Wucht zurück. Noch mindestens bis 2027 werden die Behörden mit Hunderttausenden Abrechnungen beschäftigt sein. Dafür fließen riesige Summen an Prüfkonzerne.

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Für fast alle Branchen ist die Coronapandemie längst überwunden. Doch für eine Berufsgruppe ist die Krise in diesen Tagen, in denen sich der erste Lockdown im März 2020 jährt, noch lange nicht beendet: für die Steuerberater. Stattdessen fühlen sich viele von ihnen sogar unter Stress wie noch nie, seitdem die Corona-Wellen durch die Wirtschaft schwappten. Für die Steuerberater sei die Pandemie gerade auf dem absoluten Höhepunkt, hört man aus kleinen wie größeren Kanzleien. Für manche gab es in den vergangenen Monaten kaum noch freie Wochenende. 

Der Grund für die Überlastung ist einfach: Bei den Steuerberatern stapeln sich die Anträge auf Schlussabrechnungen für die Corona-Hilfen, die kleine und mittelgroße Unternehmen wie Restaurants und Bars, Einzelhändler oder Kfz-Betriebe zwischen 2020 und 2022 als Zuschüsse erhalten haben. Als sogenannte „prüfende Dritte“ müssen sie die Abrechnungen ihrer Mandanten verifizieren, Belege einholen und Rückfragen der staatlichen Stellen beantworten, die die Abrechnungen ihrerseits überprüfen. Rund 550.000 solcher Anträge wurden bislang bundesweit eingereicht, mehr als 400.000 stehen aber noch aus. Als Deadline galt lange der 31. März. Wer bis dahin keinen Antrag auf Schlussabrechnung eingereicht habe, müsse das komplette Geld zurückzahlen, drohten die Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern bis zuletzt. 

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Die Folge: Vor allem kleinere Steuerberaterkanzleien sind mit den Abrechnungen für die Corona-Zuschüsse derzeit komplett lahm gelegt. Steuerberater berichten, sie machten seit Wochen nichts anderes mehr als Corona-Abrechnungen, Steuererklärungen blieben liegen. In Facebook-Gruppen brachen sich Frust und Wut Bahn – wegen des immensen Aufwands mit den Anträgen und weil viele Steuerberater das Gefühl haben, dass ihr Berufsstand unter „Generalverdacht“ gestellt werde und der Staat ihrer Arbeit misstraue. Viele fürchten darüber hinaus auch Konsequenzen für sich selbst, wenn sie die Anträge nicht rechtzeitig einreichen und ihre Mandanten deshalb Zuschüsse zurückzahlen müssen. Erst in der vergangenen Woche verschafften Bund und Länder den Kanzleien mit einer Fristverlängerung ein wenig Luft.

Rund 80 Milliarden Euro Hilfen

Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 hat allein der Bund rund 63 Mrd. Euro an Corona-Hilfen bereitgestellt, in der Regel ausgezahlt über die Bundesländer. Von den Ländern selbst flossen noch einmal knapp 15 Mrd. Euro. Die Programme trugen Namen wie Überbrückungshilfen I bis IV, November- und Dezemberhilfen, Neustarthilfen. Das Versprechen der Politik: In der akuten Krise solle es vor allem um „schnelle und unbürokratische“ Unterstützung gehen. Ausgezahlt wurden die Hilfen deshalb auf Basis kalkulierbarer Kosten, etwa aus Miet- und Stromverträgen, sowie Schätzungen der Antragsteller. Die genaue Abrechnung, so das Prinzip, erfolgt dann später, wenn die Krise vorbei ist. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass die Programme aus Steuergeld nicht missbraucht werden. Ebenfalls zu diesem Zweck schalteten Bund und Länder schon bald nach den eiligen und betrugsanfälligen Corona-Soforthilfen im ersten Lockdown 2020 sogenannte „prüfende Dritte“ ein, über die Firmen fortan ihre Anträge einreichen mussten: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte.

Doch für Hunderttausende Empfänger der Hilfen sowie die Steuerberater und Kanzleien, die sie vertreten, schlägt die Bürokratie jetzt mit voller Wucht zurück. Für viele Schlussabrechnungen mussten die Kanzleien bisher noch einmal sämtliche Belege bei ihren Mandanten einsammeln, kleinteilige Nachfragen der Behörden beantworten und selbst für Anträge mit niedrigen fünfstelligen Fördersummen aufwändige Prüfungen vornehmen. Die Schlussanträge selbst können sich nach Capital-Informationen sogar bei kleinen Restaurants auf 30 Seiten belaufen, bei größeren Unternehmen sind es auch schon einmal mehr. Wie absurd die dabei geforderten Prüfungen mitunter sind, beschreibt der Präsident der Münchner Steuerberaterkammer, Hartmut Schwab, gerne am Beispiel einer Telefonrechnung über 30 Euro: Dabei müssten seine Kollegen prüfen, ob tatsächlich sämtliche Anrufe auch geschäftlicher Natur waren. 

Unterstützung mit der „Bazooka“: In der Corona-Krise versprachen der damalige Finanzminister Olaf Scholz (r.) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier den Unternehmen schnelle und unbürokratische Finanzhilfe
© Thomas Imo/Photothek

„Die Politik hatte damals ein bürokratiearmes Verfahren geschaffen“, sagt Schwab. „Tatsächlich wurde ein weiteres Bürokratiemonster geboren.“ Auch deshalb gehen die Länder davon aus, dass die Verwaltungen noch lange mit der Prüfung der Abrechnungen beschäftigt sein werden. Berlin rechnet sogar mit einem Abschluss frühestens 2027 – sieben Jahre nach Beginn der Pandemie. Dabei hatte das Bundeswirtschaftsministerium Mitte 2022 in einer vorläufigen Bilanz der Corona-Hilfen festgehalten, die Bearbeitung aller Abrechnungen solle „möglichst bis 2024 abgeschlossen werden“. 

Hinzu kommt noch: Nach Recherchen von Capital führten die bundesweit bisher rund 100.000 final bearbeiteten Abrechnungen kaum dazu, dass der Staat zu viel ausgezahlte Hilfen in nennenswerter Höhe zurück erhielt. In vielen Fällen bekamen die Unternehmen dagegen sogar noch Nachzahlungen, weil die Prognosen für die ihnen zustehenden Zuschüsse zu niedrig angesetzt waren. Und weil die Behörden in den meisten Ländern die Flut der Anträge nicht mit eigenem Personal bewältigen können, müssen fast alle zusätzlich externe Dienstleister einschalten. Von diesen Aufträgen, die sich bundesweit auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag summieren, profitieren vor allem große Prüfkonzerne wie KPMG, PwC und Deloitte. Unter dem Strich wird die finale Abrechnung der Corona-Hilfen also wohl weiteres Steuergeld verschlingen.

Prüfung soll entschlackt werden

Für die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die die Anträge für die Firmen betreuen, stellt das Nachspiel für die Corona-Hilfen dagegen in erster Linie eine massive Belastung dar. Am 21. Februar brach bei vielen die blanke Panik aus, insbesondere unter den 70.000 selbstständigen Steuerberatern, die über keine großen Apparate und Kanzleien verfügen. An diesem Tag ging bei ihnen eine Mail im Auftrag von Bund und Ländern ein, als Absender firmierte der „Service Desk der Überbrückungshilfen“. In der Mail, die Capital vorliegt, hieß es, es werde definitiv „keine weitere Fristverlängerung“ für die Einreichung der Schlussanträge mehr geben. In jedem Fall, in dem der Antrag eines Empfängers von Corona-Hilfen nicht bis zum 31. März vorliege, werde der ausgezahlte Betrag „in voller Höhe zurückgefordert“ – zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Tag der Auszahlung.

In der Folge führte die Warnmail zu einem öffentlichen Protest, wie es ihn in der diskreten Szene der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte wohl noch nie gegeben hat. Die Präsidenten der Kammern setzten gemeinsam einen scharfen Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und seine Länderkollegen auf. Die Frist bis Ende März sei illusorisch, schrieben sie darin, zudem müsse der Prüfprozess unbedingt von der „Bürokratiewut“ befreit werden. Parallel fluteten ihre Mitglieder die Postfächer von Abgeordneten in Bund und Ländern mit Muster-Protestmails.

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Vergangene Woche dann erhörten die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern die Warnungen und Proteste und verlängerten die Abgabefrist erneut – nach mehreren Verlängerungen zuvor. Die neue Frist jetzt: Ende September 2024. Dabei handele es sich um den „finalen Endtermin“, heißt es sprachlich interessant in einem Papier, das die Minister verabschiedet haben. Eine Folge der erneuten Verlängerung: In den Tagen nach dem Beschluss gingen erst einmal weniger Abrechnungen ein.

Laut der Entscheidung von Bund und Ländern soll es zudem in jenen zahlreichen Fällen, in denen es nur um Fördersummen bis zu 25.000 Euro geht, künftig ein entschlacktes Prüfverfahren geben – während bei den hohen Summen wie jenen bemerkenswerten 52 Mio. Euro, die etwa die Signa-Luxuskaufhaustochter KaDeWe Group im Frühjahr 2022 allein aus der Überbrückungshilfe III erhielt, weiter detaillierter geprüft werden soll. So wolle man etwa bei der Anforderung von Belegen „mit Augenmaß“ vorgehen und statt Standardabfragen nur noch dann Belege nachfordern, wenn es einen Anlass gebe, etwa einen Betrugsverdacht. Belege, die bereits bei der Antragstellung eingereicht wurden, sollten nicht erneut angefordert werden – warum auch immer dies bisher anders gehandhabt wurde. Bis zu 40 Prozent der Abrechnungen könnten dadurch „beschleunigt beschieden“ werden, heißt es in dem Bund-Länder-Konzept, das maßgeblich auf Vorschlägen des Bundesverbands öffentlicher Banken (VÖB) beruht.

Doch die VÖB-Experten dämpfen die Erwartung, dass die beschlossenen Vereinfachungen bereits ausreichen, um die Antragsflut zu bewältigen. Das Konzept lege den „Grundstein“ für schnellere Bescheide und sei damit ein „wichtiges Etappenziel“, heißt es beim VÖB, dessen Mitgliedsbanken in vielen Bundesländern die Schlussabrechnungen abwickeln. Allerdings müsse der Staat die Prozesse weiter verschlanken, um die Frist einzuhalten. Andernfalls könnten die zuständigen Stellen selbst bis Ende 2027 nicht alle Anträge abarbeiten, warnt der Verband. 

Erst Bruchteil der Anträge beschieden

Mit welch einem gewaltigen Berg an Anträgen die Verwaltung konfrontiert ist, zeigt ein genauerer Blick auf die Zahlen. Für die Prüfung der Schlussabrechnungen und die Bescheide zuständig sind die sogenannten Bewilligungsstellen der Bundesländer, die dabei die Vorgaben der Politik umsetzen müssen: In zwölf Ländern sind dies die landeseigenen Förderbanken, in Bayern die Industrie- und Handelskammer in München, in Nordrhein-Westfalen und Hessen die Regierungspräsidien, im Saarland das Wirtschaftsministerium selbst. Dabei erfolgt die Abrechnung für die mehr als ein halbes Dutzend Teilprogramme, die in den verschiedenen Phasen der Pandemie aufgelegt und für die insgesamt mehr als vier Millionen Einzelanträge gestellt wurden, gebündelt in zwei Paketen. Jedes Paket enthält mehrere Anträge, weil Firmen meist Hilfen aus mehreren Programmen in Anspruch genommen haben.

Bereits in ihrem Protestbrief Ende Februar verwiesen die Kammern der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte darauf, dass den damals mehr als 400.000 eingereichten Schlussanträgen erst rund 15 Prozent per finalem Bescheid erledigt worden seien. Ähnlich niedrige Quoten ergibt jetzt eine Rundfrage von Capital in mehreren Bundesländern: So waren etwa in Baden-Württemberg von 126.000 erwarteten Abrechnungspaketen Anfang März erst 75.000 eingereicht und 21.000 beschieden (16,7 Prozent aller zu bearbeitenden Pakete). In Hamburg und NRW waren es jeweils keine sieben Prozent. In Bayern sind bisher für rund 13 Prozent der insgesamt prognostizierten rund 280.000 Abrechnungspakete die Bescheide ergangen, in Hessen immerhin für fast 30 Prozent. In Berlin liegen der Förderbank IBB bislang die Hälfte der erwarteten 45.000 Schlussanträge vor. Rund 1500 Pakete sind abgeschlossen. 

Ebenso erhellend sind die bisherigen Erkenntnisse zu der Frage, wie stark die in den finalen Bescheiden festgesetzten Fördersummen von den in den ursprünglichen Anträgen prognostizierten Werten abweichen – also ob Unternehmen zu viel gezahlte Zuschüsse zurückzahlen müssen oder sogar noch Nachschüsse erhalten. Hier zeigt sich in den Bundesländern bislang eine klare Tendenz: Unter dem Strich sind kaum Rückzahlungen in nennenswerter Größenordnung zu erwarten. So hielten sich in Baden-Württemberg die Rückforderungen und die Nachzahlungen bisher in etwa die Waage (26 Mio. Euro zu 24 Mio. Euro). Der Freistaat Bayern musste sogar mehr nachzahlen, als er nachträglich zurückforderte (28,7 Mio. Euro zu 24,3 Mio. Euro).

In Hamburg erbrachte die Abrechnung von mehr als 1.500 Paketen nach Auskunft der Finanzbehörde gerade einmal in vier Fällen eine Nachforderung an die Antragsteller. Gesamtsumme: 139.357,72 Euro. Umgekehrt musste der Stadtstaat in knapp 800 Fällen insgesamt fast 5 Mio. Euro an Firmen nachzahlen. Dagegen kommt Hessen mit derzeitigem Stand auf einen positiven Einnahmensaldo: Rückforderungen von 48,5 Mio. Euro stehen nachträgliche Auszahlungen von 28,6 Mio. Euro gegenüber. 

Auch in Sachsen steht aktuell unter dem Strich ein kleines Einnahmeplus: Bislang mussten Antragsteller im Schnitt 6.600 Euro zurückerstatten, die Höhe der Nachzahlungen an Firmen betrug im Schnitt 4.100 Euro. Bei rund vier von zehn Anträgen gab es jedoch keine Abweichungen zwischen der Voranmeldung und dem finalen Bescheid – ein Wert, der sich mit nach Angaben des Chefs der Münchner Steuerberaterkammer in etwa mit den bundesweiten Erfahrungen deckt.

Bis zu 220 Millionen Euro für KPMG in Baden-Württemberg

Um ein Vielfaches höher als die bisherigen Rückzahlungen der Firmen an den Staat fallen dagegen die Kosten für Dienstleister aus, die die Länder bei der Abwicklung der Abrechnungen unterstützen. In fast allen abgefragten Bundesländern benötigen die Bewilligungsstellen externes Personal, um der Anträge Herr zu werden. Nur Hessen stemmt die Abrechnungen aus landeseigenem Personal, das dafür aus der Finanzverwaltung abgestellt, aber auch aus anderen Bereichen der Verwaltung abgeordnet wurde – weshalb manch eine andere Behördenaufgabe derzeit etwas kürzer kommt. In Baden-Württemberg wurden mit Stand Ende Dezember 497 externe Mitarbeiter eingesetzt, in Nordrhein-Westfalen sind es auf Vollzeitstellen umgerechnet aktuell 335. Bayern kann, je nach Bedarf, bis zu 190 Mitarbeiter in Vollzeit einsetzen. Bei den Aufträgen zum Zuge gekommen sind vor allem die Big-Four-Konzerne KPMG, PwC und Deloitte, aber auch einzelne kleinere Prüf- und Beratungsfirmen.

Dabei summieren sich die Ausgaben der Länder für den Einsatz der externen Dienstleister auf beachtliche Beträge – so weit sie diese überhaupt öffentlich angeben und nicht lieber geheim halten. Allein in Baden-Württemberg hat die zuständige L-Bank mit KPMG einen Rahmenvertrag bis Mitte 2025 über ein Volumen von bis zu 110 Mio. Euro abgeschlossen – plus zwei einjährige Verlängerungsoptionen für jeweils 55 Mio. Euro. Gesamtvolumen des Pakets also: bis zu 220 Mio. Euro. Auch andere Bundesländer lassen sich die externe Unterstützung eine Menge kosten: Das Wirtschaftsministerium in NRW teilte mit, es erwarte für die Dienste von PwC und der Beratungsfirma Protiviti bis 2025 Kosten von rund 145 Mio. Euro.

In Berlin ist ebenfalls KPMG mandatiert. Auskünfte zu den Kosten dafür waren nicht zu erhalten. In Bayern gingen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums Aufträge an die Big-Four-Konzerne PwC, Deloitte und KPMG sowie an den Personaldienstleister Adecco. Auf Nachfrage äußerte sich das Ministerium nicht zu den Volumina der Verträge mit den Dienstleistern. Sie dürften aber in Summe in einer ähnlichen Größenordnung liegen wie in den Flächenländern NRW und Baden-Württemberg. In Sachsen wurde – wie in NRW – von der Sächsischen Aufbaubank zur Abwicklung der Anträge der Dienstleister Protiviti beauftragt. Zu den benötigten Personalstärken und den Kosten wollte sich das Institut nicht äußern, es handele sich um „bankinterne Informationen“.

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Der Hamburger Senat verweigerte auf Anfrage sogar die Auskunft dazu, welchen Dienstleister er zur Unterstützung seiner Förderbank beauftragt hat – und wie viel dieser dafür bekommt. Verwiesen wird auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – obwohl es sich um einen öffentlichen Auftrag aus Steuermitteln handelt.

Für die Big-Four-Konzerne mit ihren Prüf- und Rechtsberatungssparten und andere Dienstleister werden die Corona-Hilfen wohl noch lange ein attraktives Geschäft sein. Und selbst wenn die Bewilligungsstellen tatsächlich wie erhofft Ende 2027 alle Anträge abgearbeitet haben, dürfte das Kapitel Corona-Hilfen immer noch nicht abgeschlossen sein. Manche der Unternehmen, deren Ausgaben zum Teil nicht anerkannt werden und die Nachzahlungen leisten müssen, könnten gewillt sein, gegen die Bescheide zu klagen. Entsprechende Verfahren vor den Verwaltungsgerichten könnten sich dann über viele weitere Monate oder gar Jahre hinziehen – und die Behörden und ihre Dienstleister, aber auch die Steuerberater der Unternehmen weiter beschäftigen. 

Er rechne damit, dass seine Kanzlei mit den Corona-Hilfen noch lange zu tun haben werde, prognostiziert ein Steuerberater: „Das wird uns noch bis 2030 belasten.“

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