Die geplanten Streiks von Ärztinnen und Ärzten an kommunalen Kliniken sind vorerst abgewendet. Nach monatelangen Tarifverhandlungen einigten sich der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf eine schrittweise Anhebung der Gehälter bis 2026 um insgesamt acht Prozent, wie der Marburger Bund am Dienstag in Berlin mitteilte. Die ursprünglich ab Mittwoch geplanten Streiks wurden ausgesetzt.
Die Tarifverhandlungen für rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern hatten im Juni vergangenen Jahres begonnen. Nachdem fünf Verhandlungsrunden erfolglos blieben, stimmten die Mitglieder des Marburger Bunds im Dezember bei einer Urabstimmung für Streiks.
In neuen Sondierungsgesprächen erzielte die Ärztegewerkschaft mit den Arbeitgebern nun am Montag ein Ergebnis. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte steigen danach rückwirkend zum 1. Juli 2024 um vier Prozent. In einem weiteren Schritt werden die Gehälter zum 1. August dieses Jahres um zwei Prozent und zum 1. Juni 2026 erneut um zwei Prozent angehoben. Die Entgelte für Bereitschaftsdienste und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst erhöhen sich entsprechend.
Die Zulagen für Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit werden auf insgesamt 315 Euro monatlich angehoben. Auch der Zuschlag für Nachtarbeit steigt, die Samstagsarbeit soll ebenfalls besser vergütet werden. Das gilt auch für kurzfristiges Einspringen bei Schicht- und Wechselschichtarbeit. Über das Ergebnis der Tarifeinigung sollen nun die Mitglieder des Marburger Bunds abstimmen, ein Ergebnis soll in der zweiten Februarwoche vorliegen.
Der Marburger Bund sprach von einem „substanziellen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Verhandlungsstand“. Zwar habe die Gewerkschaft bei der Reform der Regelungen zum Schichtdienst mehr erreichen wollen. Es sei aber immerhin „ein Einstieg in die Neubewertung der Schicht- und Wechselschichtdienste gelungen“, erklärte die erste Vorsitzende des Marburger Bunds, Susanne Johna.
Der in Rede stehende Tarifvertrag gilt für bundesweit rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. Ausgenommen sind die Vivantes-Kliniken in Berlin und andere Krankenhäuser vor allem in Ostdeutschland, die Haustarifverträge haben.