Prozesse: Öffentlichkeit von Totschlagprozess ausgeschlossen

Ein Arzt genehmigt einem psychisch kranken Mann Ausgang von der geschlossenen Station einer Klinik. Das hat laut Staatsanwaltschaft tödliche Folgen. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter beginnt.

Bei einem ärztlich genehmigten Ausgang aus der geschlossenen Abteilung im Klinikum Neubrandenburg soll ein psychisch kranker Mann eine Frau in deren Wohnung getötet haben. Am Montag begann der Prozess gegen den 37-jährigen Deutschen am Landgericht Neubrandenburg. 

Nach der Verlesung der Anklage wurde nach Auskunft des Gerichtssprechers die Öffentlichkeit vom weiteren Prozessverlauf ausgeschlossen. Hintergrund ist demnach, dass geprüft wird, ob der Mann möglicherweise nur vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig ist. Dann sei eine Unterbringung in einer gesicherten psychiatrischen Einrichtung möglich. Erst das Urteil werde voraussichtlich wieder öffentlich sein. Bislang seien Verhandlungstermine bis in den Januar 2025 geplant.

Gegen den Arzt, der den Ausgang Mannes genehmigt hatte, wird laut Anklage gesondert ermittelt. Dem Vernehmen nach war der mutmaßliche Täter ohne begleitendes Personal der Klinik unterwegs.

Psychotischer Zustand

Der 37-jährige Deutsche aus Neustrelitz soll der Anklage zufolge während des Ausgangs am 29. Mai zur Wohnung der Frau gegangen, dort mit ihr in Streit geraten sein und sie in einem psychotischen Zustand getötet haben. Am darauffolgenden Tag ordnete das Amtsgericht Waren (Müritz) seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Seitdem sitzt er im Klinikum für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Ueckermünde ein.

Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft brutal vorgegangen sein. Er habe mehrfach auf den Kopf des Opfers eingetreten und mit einem Messer etwa 15 Mal auf Brust- und Bauchbereich eingestochen, heißt es.

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