Eine 90 Jahre alte Frau wird tot im Bett aufgefunden. Der Notarzt geht von einem natürlichen Tod aus. Doch der Familie kommt vieles merkwürdig vor.
Nach dem Tod einer 90 Jahre alten Frau in Königswinter steht nun ein Nachbar wegen Mordes vor dem Bonner Landgericht. Laut Anklage soll der 33-jährige Angeklagte, der im selben Haus wohnte, die Rentnerin in der Nacht zum 16. Februar 2024 aufgesucht haben, weil er dringend 1000 Euro brauchte.
Was dann genau passierte, konnten die Ermittler bislang nicht aufklären. Die Staatsanwältin geht deswegen von zwei Szenarien aus: Entweder habe die alte Frau dem Nachbarn freiwillig die Tür geöffnet, woraufhin er sie überwältigt und mittels einer weichen Bedeckung der Atemwege getötet haben soll. Oder er soll unbemerkt in die Wohnung gekommen sein und bei der Suche nach Diebesgut von der 90-Jährigen überrascht worden sein – daraufhin habe er sie erstickt. Anschließend soll er 300 Euro und die EC-Karte sowie mehrere goldene Ringe und eine Halskette mitgenommen haben. Mit der EC-Karte soll er zudem zehn Zigarettenpackungen am Automaten gezogen haben. Der Gesamtwert: 91 Euro.
Den Angehörigen kam vieles seltsam vor
Ein Enkel der Getöteten, der täglich mit seiner Großmutter telefoniert hatte, war beunruhigt gewesen, als er die 90-Jährige am Morgen des 17. Februar nicht erreichen konnte. Er alarmierte seine Lebensgefährtin, später auch den Sohn der alten Dame sowie dessen Ehefrau, die einen Schlüssel hatten. Sie fanden die 90-Jährige tot im Bett – und alarmierten den Notarzt, der zunächst von einem natürlichen Tod ausging. Doch der Familie kam vieles seltsam vor, zum Beispiel ein geöffnetes Fenster, die nicht abgeschlossene Wohnungstür, das Fehlen von Portemonnaie, Schmuck und EC-Karte. Schließlich wurde eine Mordkommission eingerichtet.
Der Angeklagte bestritt bei seiner Verhaftung drei Tage nach der Tat, die alte Dame getötet zu haben. Zum Prozessauftakt ließ er seinen Verteidiger erklären, dass er weder etwas zur Person noch zu den Vorwürfen sagen wolle. Die Verteidigung zweifelt jedoch eine Gewalttat an: Bereits die Obduktion, so der Verteidiger, sei von einem natürlichen Tod, einem Herzinfarkt, ausgegangen, auch ein Gutachten halte einen Erstickungstod nicht für zwingend. Für den Indizienprozess sind vier Verhandlungstage angesetzt.