Mehrere Mitglieder der AfD in Sachsen sind dem Verfassungsschutz als Reichsbürger bekannt. Darüber hinaus hätten sich Parteimitglieder und der AfD-Kreisverband Mittelsachsen verharmlosend zum Reichsbürger Peter Fitzek geäußert, teilte das Innenministerium in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke) mit. Die Antwort des Ministeriums erhält auch Angaben über Verbindungen von AfD-Mitgliedern zur rechtsextremen Szene.
Mehrere Mitglieder der AfD in Sachsen sind dem Verfassungsschutz als Reichsbürger bekannt. Darüber hinaus hätten sich Parteimitglieder und der AfD-Kreisverband Mittelsachsen verharmlosend zum Reichsbürger Peter Fitzek geäußert, teilte das Innenministerium in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke) mit. Die Antwort des Ministeriums erhält auch Angaben über Verbindungen von AfD-Mitgliedern zur rechtsextremen Szene.
„Mehrere sächsische AfD-Mitglieder nahmen an der Eröffnungsfeier des ‚Identitären Hausprojekts Zentrum Chemnitz‘ in Chemnitz teil. Im Jahr 2023 kam es wiederholt zu Teilnahmen von sächsischen AfD-Mitgliedern und AfD-Funktionären an Veranstaltungen der Partei ‚Freie Sachsen‘ auf regionaler Ebene. Mit dem rechtsextremistischen ‚Compact-Magazin‘ und dessen Chefredakteur Jürgen Elsässer kooperierte die AfD in Sachsen mehrfach“, hieß es. Die Identitäre Bewegung (IB) und die „Freien Sachsen sind vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft.
„Im Erzgebirgskreis gingen die dortige AfD-Kreistagsfraktion sowie der Vorsitzende der Kreistagsfraktion von „Die Heimat“ (vormals Nationalsozialistische Partei Deutschlands) eine formelle Kooperation ein, indem ein gemeinsamer Antrag zur Verhinderung eines geplanten Flüchtlingsheims in den Kreistag eingebracht wurde“, gab das Innenministerium weiter bekannt.
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Sachsen hatte den sächsischen AfD-Landesverband im Dezember 2023 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die AfD will sich juristisch dagegen wehren. Zunächst beantragte sie Einsicht in ein Gutachten, das der Verfassungsschutz als Grundlage für seine Bewertung nahm.
Offiziell stehen sowohl die „Freien Sachsen“ als auch die Identitäre Bewegung und Reichsbürger auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD für eine Mitgliedschaft. Wer Mitglied dieser Gruppierungen ist, kann demnach nicht in die AfD eintreten.
Antwort auf Kleine Anfrage der Linken im Sächsischen Landtag