Verkehr: Fußgängerverband: Straße überqueren auch bei Rot erlauben

In New York dürfen Fußgänger jetzt legal bei roter Ampel die Straße überqueren. Auch in Deutschland sollte das erlaubt sein – nach dem Vorbild des „Grünen Pfeils“ für Autos, fordert ein Verband.

Der Fußgängerverband „Fuss e.V.“ fordert, Fußgängern auch bei roter Ampel das Überqueren der Straße zu erlauben. „Wer sich sicher fühlt, guckt und geht. Wer sich auf Grün verlassen will, wartet wie bisher“, sagte Vorstandsmitglied Roland Stimpel der „Rheinischen Post“. 

Vorbild sei der „Grüne Pfeil“ für Autofahrer, der das Abbiegen auch bei Rot gestattet. „Damit ist das Tabu durchbrochen, dass man bei Rot immer stehenbleiben muss“, meinte Stimpel. „Warum soll es dann nur für Fußgänger weiter gelten, die sich an Ampeln oft die Beine in den Bauch stehen?“ An Fußgängerampeln, an denen die Übersicht über die Fahrbahn gut sei, könne ein „Grüner Pfeil“ zum freien Gehen angebracht werden. 

In New York ist es seit wenigen Tagen offiziell legal bei Rot über die Straße zu gehen. Zuvor drohte für das sogenannte Jaywalking eine Strafe von bis zu 300 Dollar (275 Euro).

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